Es sieht so aus, als wollten alle großen Parteien einen Teil der Bevölkerung zu Biomüll auf zwei Beinen umfunktionieren. Von der Leyen tut so, als würde es erst in der Zukunft Altersarmut geben. Aber durch die jahrzehnte lange Politik der Ausgrenzung älterer Arbeitswilliger wurden die Renten absichtlich reduziert. Ab 45 wurde es schwer eine qualifizierte Arbeit zu finden, den Jungen wurde der Vorzug gegeben. Ab 50 wurde es nahezu unmöglich einen qualifizierten, dauerhaften Arbeitsplatz zu finden. Dabei ist Altersamut bereits ein heute ständig wachsendes Problem.
Mit Worthülsen, Falsch-Informationen und Verklausulierungen versucht die Regierung wieder einmal die Bevölkerung zu täuschen und vom eigentlichen Problem abzulenken - nur um das Problem nicht lösen zu müssen.
So heißt es im SGB:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
§ 41 Leistungsberechtigte
§ 42 Umfang der Leistungen
§ 43 Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen
§ 44 Besondere Verfahrensregelungen
§ 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
§ 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung
Dritter Abschnitt Bundesbeteiligung
§ 46a Bundesbeteiligung
Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erster Abschnitt Grundsätze
§ 41 Leistungsberechtigte
§ 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung
1Der zuständige Träger der Rentenversicherung informiert und berät leistungsberechtigte Personen nach § 41, die rentenberechtigt sind, über die Leistungsvoraussetzungen und über das Verfahren nach diesem Kapitel. 2Personen, die nicht rentenberechtigt sind, werden auf Anfrage beraten und informiert. 3Liegt die Rente unter dem 27-fachen Betrag des geltenden aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 68, 68a, 255e des Sechsten Buches), ist der Information zusätzlich ein Antragsformular beizufügen. 4Der Träger der Rentenversicherung übersendet einen eingegangenen Antrag mit einer Mitteilung über die Höhe der monatlichen Rente und über das Vorliegen der Voraussetzungen der Leistungsberechtigung an den zuständigen Träger der Sozialhilfe. 5Eine Verpflichtung des Trägers der Rentenversicherung nach Satz 1 besteht nicht, wenn eine Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Kapitel wegen der Höhe der gezahlten Rente sowie der im Rentenverfahren zu ermittelnden weiteren Einkommen nicht in Betracht kommt.
Dritter Abschnitt Bundesbeteiligung
§ 46a Bundesbeteiligung
Sofern ich das Projekt der Zuschußrente von der von der Leyen richtig verstehe, geht es dieser falschen Zicke um die Abwehr von Ansprüchen - aber nicht um Bekämpfung von Altersarmut - weder heute noch in Zukunft. Ihre vielen damit verbundenen Auflagen machen die Erhöhung der Rente unmöglich und dienen nur der Abwehr von Ansprüchen
Es geht aber auch um die Aufteilung der Bevölkerung in Menschen 1. Klasse und Menschen 2. Klasse:
Ein Rentner darf den Winter im wärmeren Süden verbringen, jemand mit ergänzender Sozialhílfe jedoch nicht.
Rentner im Ausland - ein Traum wird wahr
Als größter Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland betreut die Bundesverischerungsanstalt für Angestellte (BfA) fast 25 Millionen Versicherte und mehr als 7 Millionen Rentner. Mit ihren Dienstellen in Berlin, Stralsund und Gera sowie über 400 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen ist sie seit 50 Jahren für die Angestelltenversicherung zuständig.
Lago Maggiore: Panoramablick in Richtung Seeufer und Maggiadelta bei Ascona. (sui)
Mindestrente 1.000 Euro
Beginnen wir mit einer beliebigen Beispiel-Ergänzung zur Rente
Regelsatz für Alleinstehenden (Baden-Württemberg): | 364,00€ | |
Regelsätze gesamt: | 364,00€ | 364,00€ |
Beiträge für freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung: | 150,00€ | |
Mehrbedarf: | 150,00€ | + 150,00€ |
monatliche Miete inkl. Betriebskosten*: | 350,00€ | |
Kosten für Ihre Unterkunft*: | 350,00€ | + 350,00€ |
Einkommen aus Erwerbstätigkeit: | 414,00€ | |
monatliches Gesamteinkommen: | 414,00€ | |
abzgl. Freibetrag für Erwerbstätige**: | −212,70€ | |
abzgl. Arbeitsmittel (Pauschale): | −5,20€ | |
anzurechnendes Gesamteinkommen: | 196,10€ | −196,10€ |
Sozialhilfe monatlich: | 667,90€ |
667,90 € +
414,00 € = 1.083,90 €
Die heutige Suche nach jüngeren ausländischen Arbeitnehmern und die Werbung seitens der Politik, über das Alter von 65 Jahren hinaus qualifizierte Ältere wieder in das Arbeitsleben zu integrieren ist heute das genaue Gegenteil dessen, was die Politik und Wirtschaft noch vor wenigen Jahren mit der Ausgrenzung der Arbeitssuchenden ab Alter 50 Jahre praktizierte. Der Verdacht liegt nahe, daß dahinter sich nur die Absicht verbarg, die Renten der damals 50 Jährigen zu reduzieren. Erkennt bitte, daß die Politik in Deutschland mit heimtückischen Methoden die Altersarmut, die auch heute schon existiert, vorbereitete, denn langfristig werden wir am Bürgergeld nicht vorbeikommen.
Demzufolge wäre eine Mindestrente von 1000 €/Mt., wie sie von der 'Die Linke' gefordert wird, kein großzügiges Geschenk an arbeitsscheues Gesindel (wie behauptet von der Leyen), sondern eine gerechtfertigte Mindestrente, die darüber hinaus nur ein Minimum an Verwaltungskosten verursachen würde, da die Überweisungen von einem Leistungsträger vorgenommen werden. Ohnehin übernimmt der Bund bereits 45 % der ergänzenden Sozialhilfe. Und wenn das immer noch nicht die Kosten deckt, so wäre eine Erhöhung der MwSt um 1 % als Solidarpakt eine durchaus praktikable Lösung - aber nicht wie von der SPD vorgeschlagen: 850 € Mindestrente - oder wie von der betrügerischen von der Leyen von der nicht minder betrügerischen CDU.
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Artikel in Redaktion - ich bemühe mich z:Zt. um ein statistisches Zahlenwerk, das jedoch in den Kommunen nicht vorliegt. Warum nicht ? Auch dahinter ist Absicht zu erkennen - zwecks Vermeidung von Lösungen !!!
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