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Donnerstag, 9. Oktober 2008

0810-13 / Das Grundgesetz FÜR Deutschland, Schäuble und die Bundeswehr

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Was hat der Innenminister

mit der Bundeswehr zu tun ?




Der Aufgabenbereich des Innenministers ist, wie sein Name sagt, die Politik im Inneren. Nun aber wurde durch Änderung des Grundgesetzes Art. 35 der Einsatzbereich der Bundeswehr auch auf das Inland erweitert – um gegen die eigene Bevölkerung zu kämpfen.


Nachdem nun das Grundgesetz nach Schäubles Wünschen (gemäß US-Vorbild) geändert wurde, dürfen WIR uns auf einiges gefaßt machen!


Damit übernimmt Schäuble Aufgaben, wie sie in den USA unter dem Kriminellen G.W. Bush der FEMA mit dem Homeland Defense Act und dem Patriots Act zugewiesen wurden. Bekannt ist inzwischen weltweit, daß die USA zur «Unterbringung» der eigenen Bevölkerung die REX 84 Konzentrationsläger geschaffen haben.


So etwas ist mit der besonderen Geschichte Deutschlands natürlich völlig undenkbar. Dem wurde auch bereits entsprechend Rechnung getragen. In Deutschland geht man sensibler mit dem Wort «Konzentrationslager» um. Statt Konzentrationsläger (was ja nur heißt: konzentrieren – auf einen Punkt sammeln) werden nun in der Nähe der Autobahnen nagelneue “LKW-Parkplätze“ – umzäunt mit Stacheldraht und Bewachung, gebaut. Aber eine «Unterbringung» von Personen unter freiem Himmel könnte ja den Verdacht aufkommen lassen, es handele sich um Vernichtungsläger ganz im Stile der von Dwight D. Eisenhower angeordneten Kriegsgefangenenläger in den Rheinwiesen (und 200 anderen Orten), wo damals nach Ende der Kriegs-Kampfhandlungen und nach Waffenstillstand !!! bis zu 1,7 Millionen deutsche Soldaten auf direkten Befehl Eisenhowers hin kaltblütig durch das US-Militär ausgerottet wurden, was gegen die Genfer Konvention war, gegen die Menschenrechte und was an sich bereits ein schauriger Holocaust ist. Es geht hier nicht um eine zahlenmäßige Aufrechnung, jeder Tote war ein Toter zuviel und hat unendliches Leid verursacht – gleichgültig wer er war und welchem Volk er angehörte. Ich war lediglich erstaunt, als mir ein Jude aus Synagogenkreisen von 900.000 bis 1,2 Millionen Opfern des Holocausts sprach, wo doch in den Schulen ganz andere Ziffern gelehrt werden. Wem soll ich nun glauben, meinem Lehrer von damals – oder dem jüdischen Bekannten aus der Synagoge, wo er doch dem Volk der Opfer angehört ? Jedes Opfer ist ein Opfer zuviel, Opfer oder Opferzahlen zu mißbrauchen ist besonders schäbig und entehrt diejenigen, die so etwas tun.


Damit sich jedoch der allseits bekannte Rollstuhlfahrer nicht den Vorwurf gefallen lassen muß, er handele nur aus Verbitterung und Hader an der Welt und zerfressen von innerem Haß auf alle, die nicht Rollstuhl fahren, wird es ganz sicher nicht zu dauerhaften Internierungen auf den «LKW-Parkplätzen» neben den Autobahnen kommen. Und Deutschland hat keine REX84-US-Konzentrationsläger und Millionen von Plastiksärgen. Wie gesagt, in der “BRD“ ist das Wort Konzentrationslager TABU !!! Um also eine ordnungsgemäße Unterbringung besorgt, wurden im Eiltempo mit vorzeitiger Fertigstellung in Deutschland Dutzende von Großgefängnisse hochgezogen – siehe Baupläne und Luftaufnahmen – um mit den, wie sich ein Ausländer in radebrechendem Deutsch ausdrückte, den “Aufständigen“ «fertig» zu werden. Sicher hatte der «gut meinende» Kommentator es nicht auf eine «Unterbringung» abgesehen, sondern viel mehr auf die Konsequenz dessen, was der US-IMF-Horst-Köhler schon einmal vorbereitend unterschrieben hatte. Wahrheit wird eben nicht immer gern gehört oder gelesen – aber da halte ich es wie mein Großvater, der im III.Reich von Freisler angeklagt wurde und hernach ermordet wurde – ich lasse mich nicht verbiegen, Wahrheit bleibt Wahrheit.


Die "BRD"-Regierung tut doch etwas für die Bevölkerung - siehe Fotos:



Der EU-Reformvertrag von Lissabon


Der vom IWF-Köhler-Horst unterschriebene sogenannte Reformvertrag von Lissabon, der die “BRD“-Verwaltungsdiktatur* der EU-Diktatur unterordnet, sieht laut Vertrag vor: (*Verwaltungsdiktatur ist der Ausdruck, der von einem CDU-MdB für die “BRD“ gebraucht wurde – Name des MdB der Redaktion bekannt.)

Auszug aus dem Interview mit Prof. Dr. Schachtschneider:

Schachtschneider:

Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung

Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf
Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen
sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder
Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender
Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig
ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut
EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989
schießen dürfen!

Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?

Schachtschneider: Wir werden später darauf
zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein
Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was
er tut! Er kennt den Vertrag nicht.

Und weiter im Interview:

Wiederkehr der Todesstrafe?

Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß
nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der
EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen
die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den
Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an.
In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden,
niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung.

Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht
nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im
Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche
Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den
Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich,
jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950.
Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen
Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ.
Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber
Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch,
und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf
allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.

Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer
Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, als
maßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß
man lesen und verstehen können!

Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Tode
verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die
Erläuterungen, u.a. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses
Artikels angesehen, wenn
sie durch eine Gewaltanwendung verursacht
worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen
rechtswidrige Gewalt zu verteidigen" - in Ordnung, Notwehr - ,
"jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit
rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern" - das geht schon
sehr weit, doch dann kommt es - "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig
niederzuschlagen
". Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit
Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand
angesehen wird.

Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung:

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die
in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.
Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und
in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist
die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr
möglich.

Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in
Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union
Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für
Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen
solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann
kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der
EU-Verfassung verstößt
. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zu
messen.

Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr.
Weil es europäische
Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu
messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran.
Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich
kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mit
öffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht herumschlägt,
wenn er nichts merkt. Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen -
das ist doch eine Körperverletzung!


Siehe auch vollständigen Text unter Artikel Politik-Global Nr. 0803-05

Zitat aus dem Vertrag:

Und daß sie mit der Forderung nach Verabschiedung der EU-’Verfassung’ in möglichst unveränderter Form auch einen Schießbefehl gegen Regimekritiker fordert, wird selbstverständlich verschwiegen, auch von den ach so ‘freien’, ‘unabhängigen’ und ‘demokratischen’ Medien.

Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2):

‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘

In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta

(2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta

(3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”

und


“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”


Bei den Figuren, die in den letzten Jahren die Innenpolitik maßgeblich bestimmten - Schily, Beckstein, Schäuble... - und dem Knebelungs-, Unterdrückungs- und Bespitzelungssystem, das sie errichteten, kann man sich sehr gut vorstellen, was es heißt, einen ‘Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.’ Sie und/oder ihre Spießgesellen nehmen mehr oder weniger vollzählig und regelmäßig jedes Jahr an den Bilderberg-Konferenzen und ähnlichen Treffen der Geheimregierung teil, um sich die Direktiven abzuholen, die dann hier umgesetzt werden (müssen). Ebenfalls dabei sind die Hauptvertreter der ‘freien’ und ‘unabhängigen’ Presse, damit man ihnen einbleuen kann, worüber sie wie zu berichten und worüber sie zu schweigen haben.


Somit wird nach US-amerikanischer, Verzeihung: Bilderberger Weisung vermutlich folgende Argumentationskette aufgebaut: ‘Globalisierungsgegner = regimekritisch = US- oder israelkritisch = extremistisch = terroristisch = Aufstand = Kriegsgefahr’ und schon haben sie die perfekte Ausrede für Schießbefehl und fliegende Standgerichte - am besten gleich für vorbeugendes Erschießen


Dem habe ich eigentlich NICHTS mehr hinzuzufügen !!! Also wenn ihr kein Geld mehr bekommt und die Preise um 300 oder 500% steigen oder ihr keine Lebensmittelmarken mehr bekommt, protestiert nicht (???), d.h. keine Menschenaufläufe, es wird geschossen werden dürfen ...

Es sei denn, die Bevölkerung protestiert VORHER - aber viel Zeit bleibt auch nicht mehr. Mir geht der Satz von Meyer (Kommentar aus dem Tagesspiegel / Schweiz) durch den Kopf, in dem es hieß 3. November +/- 1-3 Tage. Die Bankensituation läßt es wahrscheinlich aussehen.



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