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Samstag, 12. Juli 2008

0807-17 "Illegaler" Inhalt im Internet in der EU

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Die INTERNET - Zensur in der EU kommt

Die Kontrolle und Aussperrung von Daten





Gewußt haben wir es alle – oder zumindest viele von uns wußten oder ahnten, daß sich die "Elite" des NWO mit der Schaffung des Internets selbst ein Bein gestellt hatten. Al Gore, den die US-Präsidentschaft nicht sonderlich interessierte – seine Visionen weltweiter Abzocke zielten auf Großes, ja Größeres. Mit der Klima-Lüge, der CO2-Verdummung der Bevölkerung hat er sein Ziel erreicht – mittels massiver Propaganda wird der Al Gore-Betrug mit den Tetzlaff-Ablaßzettel ähnlichen CO2-Zertifikaten zu einem weltweiten Riesenprofit. Aber auf Al Gore geht auch die Verbreitung des Internets zurück, das sich nun gegen seine Lügen der CO2-verursachten Klimaerwärmung wendet. So hat jede Medaille ihre zwei Seiten. Das Internet hat sich zu einer Quelle der freien Information entwickelt.

Nun aber die erschreckende Nachricht, wie sie bei www.dradio.de nachzulesen ist:

Das Europaparlament bereitet EU-Regeln für Internetkontrolle vor.


Privatsphärenschutz contra Unrechtsbekämpfung


EU-Parlament vor Kompromiß zur Inhaltskontrolle d urch Telekom-Anbieter

Von Pia Grund-Ludwig / www.dradio.de
Recht. -

Auch in Europa entdecken Gesetzgeber und -vollstrecker das Betätigungsfeld Internet. Jetzt hat das EU-Parlament erste Schritte eingeleitet, um einheitliche Regeln für die Kontrolle des Datennetzes zu erlassen. Wie dabei Schutz der Privatsphäre und Bekämpfung von Unrec
ht austariert werden, ist noch offen.

Am Montag dieser Woche haben zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ein Gesetzespaket zur Telekommunikationsregulierung entschieden. Das hört sich dröge an, hat aber Konsequenzen für alle Internet-Nutzer. Die betrifft zunächst die Frage, ob Internet-Provider in Zukunft einschreiten können oder sogar müssen, wenn sie bemerken, dass ihre Kunden sich illegale Inhalte auf ihre Rechner holen. Der Knackpunkt: Das würde eine Kontrolle der Datenströme durch die Provider voraussetzen. In Frankreich wird sogar darüber diskutiert, nach drei Warnhinweisen an die Nutzer deren Internet-Zugänge dicht zu machen. Bürgerrechtler haben deshalb im Vorfeld der Sitzungen in Straßburg drastisch vor einer "Sowjetisierung des Internet" gewarnt. Verabschiedet wurde nun ein Kompromiß. Er läßt die Kontrolle in einzelnen Ländern zwar zu, fordert sie aber nicht zwingend. Damit ist Angelika Niebler, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Vorsitzende des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments ganz zufrieden:

"Wir wollten natürlich schon sicherstellen, dass keine ungesetzlichen Inhalte auf den Internet-Seiten zu finden sind und wollten die Provider in die Pflicht nehmen. Auf der anderen Seite wollten wir aber verhindern, dass die Provider jetzt hier die Funktion eines Staatsanwaltes übernehmen und nach Inhalten suchen. Ich denke, da hätten wir die Pflicht der Telekomanbieter auch überspannt. Jetzt haben wir einen Kompromiß gefunden, der beide Seiten zu einer engen Zusammenarbeit auffordert, und ich denke, das ist auch der richtige Ansatz."

Rebecca Harms, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen und für diese Fraktion im Industrieausschuß, hätte sich gewünscht, dass der Umgang mit möglicherweise illegalen Inhalten überhaupt nicht im Telekommunikationspaket geregelt wird, sondern dass hierauf bereits bestehende Regelungen verwiesen wird:

"Ich bin mit meiner Idee, dass wir zum Umgang mit sogenannten illegalen Inhalten nur auf die bestehende Rechtslage verweisen sollten, gescheitert. Meiner Meinung nach sollte dieses ganze Problem jetzt im Rahmen des Telekom-Pakets überhaupt nicht angefaßt werden, das ist nicht die richtige Regulierung, die wir da machen, um uns mit dem Thema auseinanderzusetzen."

Für sie ist die Gefahr, daß es auch in Deutschland zu einer Überwachung der Netze durch die Provider kommen wird, keineswegs vom Tisch:

Provider wären gezwungen, so wie das auch derzeit in Frankreich diskutiert wird, wären gezwungen, mitzuhören und mitzuschauen, was sich unter ihren Nutzern tut. Das wäre meiner Meinung nach ein ganz klarer Verstoß gegen den Schutz von Privacy im Internet."

Ihr Vorwurf an die Fraktion der Konservativen:

"Ich finde schon, dass unter diesem emotionalen Begriff "Unlawful content" eigentlich knallharte Interessenspolitik gemacht wurde zugunsten von einigen großen Unternehmen der Unterhaltungsindustrie."

Deshalb wird Harms auch die Sommerferien nutzen, um weiter für ihre Position zu werben und dann möglicherweise in den Plenardebatten im September noch einmal Veränderungen zu erreichen. Die CSU-Frau Niebler dagegen kann mit dem jetzigen Kompromiß leben:

"Ich werde den Kompromiß, so wie er jetzt beschlossen ist, mittragen, ich werde also keine neuen Änderungsanträge einreichen, weil ich der Meinung bin, dass dieser Kompromiß ein sehr guter Kompromiß ist."

Man müsse es den Telekomanbietern überlassen, sich mit den Inhalteanbietern zu arrangieren und zu entscheiden, was machbar ist und was nicht machbar ist.

"Da kann auch die Netzagentur als Moderator eingeschaltet werden zwischen den betroffenen Kreisen, wie es im Einzelnen laufen wird, sollte man denen überlassen, die da das Fachwissen haben", argumentiert Niebler. Debattiert wurde beim Telekommunikationspaket auch über eine neue Europabehörde, die, so die EU-Komission,

Telekommunikationsregulierung übernehmen soll. Das hat den Parlamentariern nicht gepaßt, sie haben den Plan abgelehnt.

Entstehen soll nun nach dem Willen der Parlamentarier eine Institution, in der die Regulierungsbehörden aus den 27 EU-Ländern in den Fragen zusammenarbeiten, die EU-weite Relevanz haben. An der Ablehnung der zentralen Behörde waren sich am Montag alle Fraktionen einig. Rebecca Harms freut sich insbesondere, dass damit der Vorschlag von EU-Kommissarin Viviane Reding, freiwerdende Frequenzen nach Marktgesetzen zu vergeben, vom Tisch sein dürfte. Mit der jetzigen Regelung sei gewährleistet, dass die nationalen Radio- und Medienstrukturen berücksichtigt werden, freut sich Harms.

Anm. d. Red. PG: Nationale Radio- und Medienstrukturen heißt im Klartext: gegenläufige Nachrichten sollen unterbunden werden, sollen als "illegal" betrachtet werden. Es wird eine EU der vollkommenen Meinungsgleichschaltung – ausgeschaltet wird das Denken aufgrund freier Information.


Erfolgreich war das Projekt von Al Gore eines weltweiten Internets, ursprünglich gedacht als Kommunikationsmedium zwecks Datenaustausch für alle Universitäten. Aber das Internet wurde populär – sehr populär. Ein märchenhafter Erfolg:

Aber es begab sich zu der Zeit, da der König seinem Volk an einem 11. September verkündete, daß Berggeister seine beiden Schloßtürme mit großen Vögeln zerstört hätten und verordnete allen Bürger sich im Heimatland zum Schutz schwere Eisenkugeln an die Beine schmieden zu lassen und die Narrenkappen bis tief über die Augen zu ziehen – und nannte dies den Homeland Defense Act.


Nun begannen jedoch Kinder das Nachrichten-Netz des Königs für ihre eigenen Zwecke und Nachrichten zu nutzen – und bald wußte es das ganze Land, der König hatte die Schloßtürme selbst zerstört um das Volk in Ketten legen zu lassen.

Wir leben jedoch nicht in märchenhaften Zeiten, sondern in einer reichlich prosaischen Zeit. Die Bestrebungen des NWO zur Errichtung ihrer "Eine Welt Herrschaft" stehen kurz vor der Realisierung – beinahe wäre es geglüc

kt, die EU dank Lügen der "Politiker" und massivster Medienpropaganda in einer zentralistischen Diktatur zusammenzufassen.


Nur Telefon und Briefverkehr hätte es nicht schaffen können, den Informationsfluß über Grenzen hinweg so zu intensivieren, daß IRLAND sich im Referendum gegen die Diktatur aussprach. Alle EU-Bürger können den IREN unendlich dankbar sein, sie haben allen 490 Millionen Bürgern der EU eine Gnadenfrist verschafft.


Alle laufenden Gesetzesprojekte in den einzelnen Ländern der EU – so auch in Deutschland – unterliegen schärfster Kritik. Diese Kritik formiert sich jedoch ausschließlich im INTERNET - - – Presse, Funk und Fernsehen sind zu Meinungskontrollmedien im Stile Göbbels'scher Hetzpropaganda geworden – frei nach dem Motto: wer lügt am besten, wer verbreitet die meisten Lügen. Nur noch Bürger, die ihrer alten Gewohnheit an die Tageszeitung und dem bequemen Sitzen vor der "Glotze" anhängen, sind noch lenkbar wie eine Hammelherde. Das Internet ist eine Gefahr für die Marionetten-Regierungen, die die Diktatur durchzusetzen haben.


Das Internet durch Übernahme von Web-Präsenzen zu übernehmen, geht zu langsam. Zwar ist "Net-News-Global" durch Herausgeber-Wechsel zu einem MAINSTREAM-Medium verkommen, aber so etwas wird im Internet schnell bekannt – Net-News-Global wird bald tot sein, wer gewöhnt ist, sich im Internet Informationen zu suchen, läßt sich nicht wieder in die Herde blökender Schafe zurückführen, der Feind der Propagandalüge ist die Wahrheit und die geschärfte Intelligenz und das logische und vernetzte Denken.


Also bleibt den sich selbst als Elite dünkenden Marionetten des NWO nichts anderes übrig, als sämtliche freie Informationen aus dem Netz zu entfernen und neue Informationen zu verbieten – kurz "unerwünschte" Web-Seiten-Anbieter zu entfernen. Genannt wird dies:



ILLEGALER INHALT IM INTERNET

Unlawful content

Den künftig als Seiten "illegalen" Inhalts bezeichneten Medien soll der Zugang zum Internet untersagt werden. Überlegungen innerhalb der EU in Brüssel und Straßburg laufen darauf hinaus, entweder die 27 Netzagenturen innerhalb der EU in die Pflicht zu nehmen – oder statt Länder unabhängiger Netzagenturen eine EU-weite Zentralnetzagentur zu gründen, bzw. die jeweiligen Internet-Provider zur Kontrolle und Zensur zu verpflichten.

Oh je ! In der ganzen EU ! Oh je ! Und was wird dann aus Politik-Global ?

Die CMS-Seite für das Internet-Magazin steht – bis auf einige Kleinigkeiten noch. Im Juli wird die Geburt des Internet-Magazins sein. Alles umsonst ?


К счасту "Политик-Глобаль" не проживающий в Евро-Союза. Oder auf Deutsch: zum Glück ist "Politik-Global" nicht in der EU ansässig. Wenn jemand in Deutschland der Propaganda aufsitzt und glaubt, in Russland herrsche Pressezensur, so verstanden nur wenige, wenn ich als Redakteur von Politik-Global auf den "Der Spiegel" verwies, in dem der Russland-kritische Spiegel selbst angab, daß 65% der Russischen Medien staatlich kontrolliert sind. Das streite ich als Rumpelstilz auch nicht ab! Prozent – Pro Hundert, von 65 bis 100 verbleiben noch 35% freie und nicht kontrollierte Medien in Russland – das ist weitaus mehr als in Deutschland. Ich halte Russland für ein freies Land – und spüre auch die Freiheit in Russland. Wer freie Länder aber auch Diktaturen kennt, der spürt so etwas!


Somit glaube ich die berechtigte Hoffnung zu haben, daß Politik-Global nicht mit der TOTALzensur im Internet stirbt. Wahrheit ist heute schon teilweise illegal in Deutschland. Das Verbieten und Austrocknen des Internets von web-sites mit "illegalem Inhalt" wird spätestens 2009 brutale Realität sein. Daß dies eintritt, war bereits vor zwei oder drei Jahren meine Auffassung. Daß eine Verfolgung politisch anders Denkender, also der Versuch, den Menschen bis in seine Gedanken hinein zu kontrollieren, also zu einem Zombie zu transformieren, erfolgen würde, war bereits absehbar.


Die EU-Grünen-Abgeordnete Rebecca Harms hatte sich scharf gegen das Projekt der Internet-Kontrolle durch Zentral-Agenturen gewandt – hatte jedoch mit der abgemilderten Form in Straßburg keinen Erfolg. Dabei wandte sie sich nur gegen die Auswahl, wer denn das Internet zu überwachen habe – nicht aber gegen die Berechtigung für den Staat, Web-Seiten als "illegal" zu werten. Nur wenn die 490 Millionen in der EU auch Idioten sind, lassen sie sich führen, wie eine willenlose Herde. Frankreich ist momentan bei der Kontrolle bereits weiter fortgeschritten. Es geht nicht nur um eine Kontrolle.


Der Internet-Provider, der web-sites mit "illegalem Inhalt" auch durch Nachlässigkeit bei den Kontrollen zuläßt, bekommt bei einem dritten Vorkommnis die Internet-Lizenz entzogen. Die Vorschriften werden hart und rigide sein. Länder wie Schweden hören bereits sämtliche grenzüberschreitende Telefonate mit Russland ab oder auch den Internet-Verkehr – nicht etwa, weil Russland ein "böses Land" wäre, sondern schlicht und einfach, Russland ist ein freies Land mit freier Information.


Freie Information wird erst dann aufhören, wenn die NWO die Welt-Diktatur errichtet haben – vielleicht verstehen mich manche Zweifler jetzt, wenn ich schrieb und sagte, daß Russland der Bewahrer der Freiheit in der Welt ist, denn so lange ein Land noch frei ist, solange gibt es keine weltweite Diktatur. Solange wird es eine Insel der Freiheit inmitten eines Meeres der Unfreiheit sein.



Eine Jahrzehntelange Irreführung

Wie stellt man ein Volk ruhig? Wer leichtgläubig, ja naiv ist, der fühlt sich auch von einem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ausreichend vertreten. Nachdem diese Stelle jedoch eine regierungsseitig geschaffene Verantwortung enthält, darf der Bürger getrost davon ausgehen, daß hier die Position nur eine von der Regierung verordnetes Sedativum darstellt. Die Bürger sollen eingeschläfert werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist zu leise, zu machtlos – kurz, zu harmlos.


Zitat aus der Web-Site des Bundesdatenschutzbeauftragten:

Die derzeitige Debatte um einen besseren Datenschutz bietet die Chance, in dieser zentralen Frage der Freiheitsgewährung umzusteuern. Wie wäre es, wenn der Gesetzgeber nach den vielfältigen Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, vor allem seit 2001, für einen bestimmten Zeitraum - etwa für den Rest des Jahres - keine weiteren Eingriffe in den Datenschutz beschließt und sich statt dessen auf die Diskussion darüber konzentriert, wie man den Datenschutz effektiver, bürgernäher und moderner gestalten kann?

Nach sieben Jahren der Einschränkung des Datenschutzes wäre ein derartiges siebenmonatiges Überwachungsmoratorium doch zumindest diskussionswürdig, damit die Balance von Freiheit und Sicherheit bei uns auch zukünftig gewahrt wird.

Während die Überwachung der Bürger zunimmt, wurden die datenschutzrechtlichen Sicherungsvorkehrungen, wie z.B. die Kontrolle durch unabhängige Institutionen bzw. die Rechte der Bürger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, nicht entsprechend erweitert. Die Datenschutzaufsichtsbehörden wurden – im Gegensatz zu Polizei und Nachrichtendiensten – nicht verstärkt und eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechts steht ebenso aus wie verbindliche Regeln zur Gewährleistung des technologischen Datenschutzes.


Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht es aber als gefährliche Tendenz, dass sich der Rechtsstaat zunehmend zu einem Präventionsstaat wandelt. Dessen Kennzeichen ist die Antizipation möglicher Krisenlagen durch eine weit über die klassische Gefahrenabwehr hinausweisende Präventionsstrategie. Sicherlich erfordert Prävention teilweise andere Mittel und Techniken, insbesondere eine operative und pro-aktive Beschaffung und Auswertung von personenbezogenen Informationen. Die Ausdehnung der Risikovorsorge weit in das Vorfeld möglicher Gefahren macht aber letztlich jede Freiheitsbetätigung zum potenziellen Anknüpfungspunkt staatlicher Maßnahmen. Dies halte ich für gefährlich, denn sie knüpfen nicht mehr an einen konkreten Verdacht oder an eine unmittelbare Gefahr an, sondern dienen allein der Verdachtsgewinnung. Wer sich bisher an Recht und Gesetz hielt, konnte sicher sein, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Nach dem Vorsorge-Paradigma gilt dies nicht mehr.

Zitat Ende


Die letzte Neuerung in der Mißachtung des Datenschutzes ist die Kontrolle sämtlicher Auslandsüberweisungen – wobei hier wieder "Ausland" als EU-Nachbarland definiert wird, also eine Überweisung nach Luxemburg gilt der Bundesmarionettenregierung als subversiv und verdächtig. Und im Inland haben die staatlichen Stellen ohnehin uneingeschränkten Zugriff auf die Bankkonten der Bürger.


Den Dreh, wie sich grenzüberschreitend alle Überweisungen erfassen lassen, hat die NWO herausgefunden, in dem EU-Bürger EU-weit nur noch ein Konto benötigen, also der "Auswanderer" an die spanische Costa Brava sein federführendes deutsches Konto behält und federführend von Schäuble weiterhin kontrolliert wird.


Die bereits eingeführten Maßnahmen des Überwachungsstaates sollten allseits bekannt sein:


Videoüberwachung – die privaten Überwachungskameras in Banken, Supermärkten und anderen öffentlichen Einrichtungen sollen mit den Überwachungskameras des Staates an Plätzen, auf Bahnhöfen, Flughäfen, Grenzübergängen in der Tiefe gestaffelt, in Mautbrücken über den Autobahnen, heimlich in den Wohnungen installierte Überwachungskameras, usw. zusammengeschaltet werden – Orwell 1984 wäre neidisch geworden.


Biometrische Daten auf

Bundespersonalausweisen und Reisepässen zur Gesichtserkennung und in den Chips in den Ausweisen, Digitalisierung der Fingerabdrücke gleich einer landesweiten Verbrecherkartei, Micro-RFID-Chips in den Geldscheinen – all das verheißt keine lebenswerte Zukunft mehr. Geplant ist auch das Versehen der Bevölkerung mit RFIDs, so daß jeder Bürger über das Global Positioning System weltweit verfolgt werden kann. In den USA, in England und in Schweden wurden und werden bereits RFID-Chips Bürgern implantiert, zum Teil sogar Babys bei der Geburt implantiert. Dies ist jedoch nur ein Vorläufersystem, der Folgeschritt bedarf noch einer Perfektionierung, d.h. das von SOMARK entwickelte Geranium enthaltende Tattoo – eine Tätowierung, die die vom Vatikan entwickelte weltweite Bürger-Numerierung enthält. Und die Chip-Karten der Krankenkassen erlauben auch, die Krankengeschichten und die Behandlungen im voraus festzulegen.


Eines Tages wird auch festgelegt werden, was wer in welchem Supermarkt kaufen darf – der Chip der Personen-ID wird eines Tages auch die Konten-Nummer und eventuelle Zugangsberechtigungen enthalten.


Dagegen nimmt sich die Vorratsdatenspeicherung von Schäuble wie ein Kinkerlitz aus. Zwar will ein Schäuble mittels Bundes-Trojaner wissen, was ein jeder auf seiner Festplatte gespeichert hat, (Trojaner, der z.B. über die elektronische Steuererklärung heimlich auf dem heimischen PC gespeichert wird), will auch wissen, wer wann von wo mit wem wie lange telefoniert hat, was wer wem in e-Mails mitgeteilt hat, das alles hat nichts mehr mit den hypothetischen grundrechten des nicht minder hypothetischen Grundgesetz FÜR Deutschland zu tun (Grundgesetz FÜR – aber VON WEM FÜR – eben VON der sich als "Elite" wähnenden Eine-Welt-Regierung). In einer weltweiten Diktatur spielt dies ohnehin keine Rolle mehr, niemand wird mehr über Rechte, auch nicht über Grundrechte, verfügen.



Der letzte Moment Rechte wahrzunehmen


Noch erlaubt uns das Internet Informationen frei auszutauschen. Mit dem Jahr 2009 wird auch dies ein Ende haben.


Nachrichten dürfen dann nur noch als gleichgeschaltete Propaganda im Internet erscheinen. Wer sich nicht vorsichtig zwischen den Zeilen auszudrücken vermag, wird gesperrt, Zugang zum Internet wird verwehrt werden. Zumindest gilt das für diejenigen, die ihren Provider innerhalb der EU gewählt haben – und Surfen geht schon heute anonym, es dauert nur etwas länger, ist langsamer. Also bleiben web-sites, die sich der Wahrheit verschrieben haben – z.B. Politik-Global auch weiterhin erhalten … und auch zugänglich, denn das Kürzel hinter der web-Adresse lautet nicht " .ru " sondern ganz normal und unauffällig, und Server können redundant laufen, nur Provider und Hoster befinden sich außerhalb der EU.



Copyright © Rumpelstilz Politik-Global 12-07-2007

Montag, 7. Juli 2008

0807-07 / EU-Europa oder ein Paneuropa für Vaterländer

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Die EU kann ihre Probleme 

nicht mehr alleine lösen


Als ein Paneuropa der Vaterländer

gäbe es die Lösung






Viel interessanter jedoch ist das System des Geldverdienens mit der Dummheit der Menschenmassen, die akzeptieren, daß ihre korrupten Regierungen in die Al Gore-Lüge einstimmen, das Lied der CO2-Besteuerung nachäffen und ihre Bevölkerung für Strom und Gas die Preise durch Steuern noch erheblich verteuern. Eine gewissen Merkel, Angela tut sich dabei sogar als besonders bevölkerungsschädlich hervor.

Damit sich weltweit die Bevölkerungen nicht gegen dieses Menschen verachtende System wehren, wurde dieser "Terrorismus" und der "Krieg gegen den Terrorismus" geschaffen. Erstanlaß war die kontrollierte Sprengung der Hochhäuser am 11. September in New York, Hochhäuser, die wegen ihres Verbaus von Asbest ohnehin abgerissen werden sollten. Mit diesem Ereignis wurde jedoch in den USA die widerstandslose Zustimmung zum Patriots Act und dem Homeland Defense Act geschaffen, was auch in US-hörigen Staaten mit den Überwachungsgesetzen auch im Schäuble-Deutschland durchgesetzt wurde. Es galt jedoch nicht nur einzelne Staaten in dieses System zu pressen, sondern gleich den ganzen Kontinent Europa. Dazu bedurfte es der EU-Verfassung und nach Scheitern der Verfassung des EU-Vertrages von Lissabon, für das sich die Merkel, Angela während ihrer EU-Präsidentschaft mit aller Macht und Gewalt einsetzte. Es galt die EU-Diktatur zu schaffen.


Die Rolle der EU-Diktatur gemäß Lissabon-Vertrag

In der Medien-Propaganda heißt es immer wieder, eine EU, die demokratischer werden soll – was bedeuten würde, daß zur Zeit Demokratie-Defizite herrschen. Insbesondere in Deutschland gibt es keine Demokratie für den Bürger, sondern allenfalls für die, die das Land gemäß der SHAEF-Gesetze verwalten (SHAEF-Gesetze = Oberstes Hauptquartier der Alliierten in Europa = Besatzungsrecht). Selbst Bundestagsabgeordnete sind über das imperative Mandat und ihre Listenaufstellung der Parteien zur reinen Ja-Sagerei verpflichtet. Der Beweis hierfür ist das Abstimmungsergebnis bei der Änderung des Grundgesetzes FÜR Deutschland und bei der Ratifizierung des Lissabon-EU-Vertrages.

Schließlich verpflichtet sich die EU im Lissabon-Vertrag, daß ihre Politik stets kompatibel mit der Politik des Militärbündnisses der NATO ist. Im Vorfeld des NATO-Gipfels 2009 in Straßburg/Kehl wird innerhalb der NATO auch über den Ersteinsatz von Atomwaffen, den weiteren Umbau zum global operierenden Kriegsbündnis, die Einkreisung Russlands und die Entmachtung der UNO durch Selbstmandatierung bei Kriegseinsätzen diskutiert. Der Vertrag etabliert ein militärisches Kerneuropa, in dem sich die mächtigsten Staaten der EU versammeln, die ein besonderes Interesse an weltweiten Militärinterventionen haben. Im Protokoll Nr. 10 ist die "ständige strukturierte Zusammenarbeit" der EU-Staaten geregelt, die sich zum Aufbau von schnell verlegbaren Kampfverbänden ("battle groups") und zur rascheren Hochrüstung verpflichten. So wird das Einstimmigkeitsprinzip ausgehebelt.

Wie im Vorartikel bei Politik-Global im Interview mit Herrn Bukovsky (russischer Dissident) dargelegt, gleichen sich die Strukturen der EU wie ein Ei dem anderen mit den Strukturen der früheren Sowjetunion. Entscheidungen werden in der EU im Rat der Staats- und Regierungschefs getroffen – vertreten durch die Hohen Kommissare – (vergleichbar in der ehemaligen UdSSR mit dem Zentralkomitee. Das EU-Parlament soll lediglich regelmäßig "gehört" werden, wirkliche Rechte hat das Parlament nicht (wie in der ehemaligen UdSSR). Die Sowjetunion wurde vom zionistischen anglo-amerikanischen Finanz- und Macht-Kartell finanziert und aufgebaut (Rockefeller & Rothschild finanzierten Bronstein (=Trotzki) und Uljanow (=Lenin) und die Strukturen der EU-Diktatur wurden vom gleichen Personenkreis mit Finanzmitteln ausgestattet (Global Security Fund, Brüssel, 65 Billionen Euro), von denen jedoch nicht die Bürger einen Vorteil haben, sondern Ausschließlich die EU als Diktatur.

War man sich innerhalb des Finanz- und Macht-Kartells noch sicher, das einzige Referendum in der EU in Irland über massivsten Medieneinsatz und Geldeinsatz so steuern zu können, wie die Bundestagswahl in Deutschland, bei der die Merkel-Marionette an die Macht gehievt wurde, so wirkte sich die moralische und europaweite Unterstützung der irischen Opposition durch all die Bürger, die sich intensiv mit dem Vertragswerk und den Verfassungsklagen beschäftigten und sich als mündige Bürger und nicht als gelenkte Hammelherde erwiesen, rettend auf die Freiheit und den Ratifizierungsstopp des EU-Vertrages aus.

Der Schock in Brüssel und in der Finanz-Mafia saß tief. Einen sogenannten "Plan B" gab es im Vertrauen auf die gelungene Korruption und die alles beherrschende Medienmacht nicht. Das Europa des Lissabon-Vertrages hat sich als eine Fehlkalkulation erwiesen – alles wurde aufgehalten – aber ein endgültiger Sieg derer, die sich für die Freiheit der Bürger einsetzen, ist noch nicht erreicht. Es gilt diesen Lissabon-Vertrag und jegliche Monopolstruktur einer EU für immer zu kippen. Freiheit kann es nur geben, wenn freie Länder in freier Beziehung und freiwilliger nachbarschaftlicher Kooperation miteinander auskommen. Man nennt dies das Europa der Vaterländer.

Besieht man sich das aggressive Voranrücken der EU und der NATO an die Grenzen Russlands, was eindeutig den 1989 und 1990 gemachten Zusagen des Westen widerspricht, wobei die Osterweiterung der NATO von Jackson mit aller Macht vorangetrieben wurde, so war eine Verschiebung des Kräftegleichgewichts in Richtung Welt-Alleinherrschaft der USA mit Hilfe der NATO und der ihnen untergebenen Staaten der EU das eigentliche Ziel. Solange noch ein Jelzin Präsident in Russland war, gelang dies auch, wurde doch sein Maul mit Geld und Wodka gestopft. Dies soll nicht als arrogante deutsche Bemerkung verstanden werden – Deutschland hat keinen Jelzin – aber eine Merkel !



Die sich mit Russlands Präsidenten Ende Juni in Chanti-Mansijsk (Sibirien) getroffen habende EU-Delegation wurde als das betrachtet, was sie in Wirklichkeit ist. Eine sich als "Elite" dünkende Truppe, die von Präsident Medwedew als "europäisches Haus" in Anlehnung an die wenig schmeichelhafte Bezeichnung "das russische Haus" für die damals fremdgeleitete russische Regierung, bezeichnet wurde. Fakt ist, daß die EU mit Hilfe der NATO gerne Russland in Besitz nehmen würde, es aufteilen würde wie eine Torte, vo der sich jeder sein Stück vereinnahmt. Die Politik der EU und ganz besonders der NATO ist hochaggressiv und kriegsvorbereitend.

Nur ist Russland heute nicht mehr das Russland von Ende 1999 mit einem Jelzin als Präsident. Zwischen damals und heute liegen acht Jahre unter der Präsidentschaft von Vladimir Putin – und Vladimir Vladimirovich hat wahre Wunder vollbracht. Nun liegt die Präsidentschaft in Händen des früheren Aufsichtrats von Gazprom, Dmitri Medwedjew. Zwar bemüht sich in Deutschland die Merkel trotz CO2-Märchen Deutschland durch Kohlekraftwerke vom russischen Gas unabhängiger zu machen, jedoch ist nicht nur Deutschland, sondern die gesamte EU, vom russischen Nachbarn und den Gas- und Ölimporten abhängig. Die von Putin und Schröder initiierte Nord-Stream-Gaspipeline wird auch künftig die Liefersicherheit mit Gas für Deutschland und einige weitere inzwischen auch beteiligte Länder gewährleisten. Die Gesetze des Marktes lauten Weltmarktpreise.

Darüber hinaus hat man in Russland sehr wohl verstanden und zu verstehen gegeben, daß eine aggressive Politik gegen Russland diesen guten wirtschaftlichen Beziehungen abträglich ist. Eine Solitär-Position Russlands gegenüber den West-Alliierten unter Führung der NATO gehört der Vergangenheit an, hatte doch der ehemalige Präsident Putin während seiner Amtszeit die Shanghai Cooperation Organisation ins Leben gerufen, in der sich inzwischen Schwergewichte wie Russland und China befinden – aber auch Länder wie Kazachstan, der Iran und andere kleinere Staaten, die sich im Visier der US-Interessen zwecks Einkreisung Russlands und Chinas befinden. Inzwischen hat bei der SCO auch Pakistan bereits Beobachter-Status (also möglicher Beitrittskandidat). Indien wird voraussichtlich folgen.

Somit erfolgte das Treffen der EU-Spitzen im sibirischen Chanti-Mansijsk mit den führenden Vertretern Russlands keineswegs mehr zwischen ungleichen Partnern. Die EU hat sich dank Irland als Glashaus erwiesen und Russland befindet sich längst in einer Position der Stärke. Die EU kann nicht mehr seine Position mit einer angestrebten "Sicherheitspolitik" durch Verpflichtung zur dauerhaften militärischen Aufrüstung, wie dies der Lissabon-Vertrag vorsieht, aggressiv und expansionistisch vorantreiben. Die "Sicherheit" Europas als EU oder als NATO ist jedoch keineswegs nur militärisch zu sehen, Wirtschaft ohne Energie führt geradewegs zurück in das Mittelalter.

Ende vergangenen Jahres prognostizierte ich noch für den Sommer 2008 einen Rohölpreis von 150 $ je barrel – 146 und 148 $ waren die kürzlich verlangten Preise. Und ebenso geht Politik-Global davon aus, daß das barrel Rohöl in 2009 den Preis von 250 USD/barrel überschreiten wird. Fast ein Drittel des gesamten in der EU verbrauchten Öls kommt aus Russland und 44% des verbrauchten Erdgases der EU stammt aus Russland. Jedoch verweigert Russland zu recht, der EU eine Liefergarantie zu geben, denn aggressives und expansionistisches Gehabe (Bundeswehr in Kazachstan!!!) verträgt sich nicht mit guten und somit verläßlichen Beziehungen. Russland kann heute Rohöl wie auch Gas in Länder mit wachsendem Verbrauch liefern (China, Indien, Japan, Korea). Russland muß nicht obligatorisch eine EU / NATO beliefern, wenn sich diese als transatlantische Westunion entpuppt, die immer noch der Brzezinski-Doktrin folgt.

Ohne Irland wäre die EU zum Appendix der USA geworden, so wie dies eindeutig aus dem Lissabon-Vertrag hervorgeht: "die EU verpflichtet sich, daß ihre Politik stets kompatibel mit der Politik des Militärbündnisses NATO ist." Und in der NATO bestimmen die USA und somit Israel. Damit wäre die EU und dem weiteren Umbau zum global operierenden Kriegsbündnis und der Einkreisung Russlands in einen Frontstaat gegen Russland umgebaut worden.

Europa ja – USA nein

Mit den USA hat Russland seine Erfahrungen gemacht. Deutschland auch, aber in Deutschland der SHAEF-Gesetze und mit US-Besatzung entgegen der Haager Landkriegsordnung darf nicht offen die Wahrheit bezüglich der Besatzungsmacht und der damit verbundenen Geschichtsfälschung berichtet werden. Eigentlich gibt es Deutschland nicht, denn die in Artikel 146 des Grundgesetzes FÜR Deutschland verspricht zwar das Recht auf eine eigene Verfassung – aber dieses Recht wird den Deutschen bis heute vorenthalten.

Eine Freundschaft unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen, wie sie sich zur Zeit Putins und Schröders anbahnte, führte unverzüglich dazu, daß Schröder plötzlich von den USA erfuhr, daß er eine vorzeitige Neuwahl wollte. Es sei nur immer wieder daran erinnert, was "Dickköpfigkeit" bei Staatschefs, die die Interessen ihres Landes verfolgen, für Folgen haben kann: der italienische Staatschef Aldo Moro wurde umgebracht. Ebenso wurde der schwedische Staatschef Olof Palme umgebracht. Wie inzwischen längst bekannt, zog Gerhard Schröder vor, noch weiter zu leben – und schrieb eben vorzeitige Neuwahlen aus. Den Vertrag über die Ostsee-Gaspipeline unterzeichnete er noch wenige Tage bevor er sein amt niederlegte. E.On-Ruhrgas und Wintershall-BASF waren dadurch weiterhin im Geschäft. Übrigens hat Ruhrgas als einzige ausländische Gesellschaft eine Beteiligung am russischen Konzern Gazprom, der dabei ist, der weltgrößte Konzern zu werden. So gesehen geht diese Beteiligung auf das gute Einvernehmen zwischen Putin und Schröder zurück. Nicht nur, daß Volkswagen ein Werk in Kaluga (etwa 89 km südlich von Moskau) gebaut hat. Auch in der Geschichte bestanden beste Beziehungen zwischen dem Zarenreich und Deutschland.

So, wie der neue Präsident Russlands, Dmitri Anatoljevich in Chanti-Mansijsk die europäische EZ-Spitze in aller Freundlichkeit empfing, war spürbar, daß in seinen Augen die Hau-Ruck-Ratifizierung des EU-Vertrages gescheitert ist und er eine Delegation schwindenden Einflusses zu Gast hatte. Daß er dabei neue staatliche oder überstaatliche Großkonzepte im Auge hatte, liegt nahe. Ich als Autor hatte schon vor etlichen Jahren in einem russischen Forum die Bildung Paneuropas – vom Atlantik bis zum Pazifik – befürwortet. Mackinder hätte es wohl das Heartland genannt. Es wäre ein Staatengebilde groß genug, den USraelischen Größenwahnsinn in seine Schranken zu weisen.

Zwar existiert in der Nachfolge zum PNAC (Project of the New American Century) bereits die Nachfolge: das anglo-american century. Aber dabei hat England die Führungsrolle inne. Über die Pilgrims-Society sind die USA längst wieder der englischen Krone zugeordnet – und das haus Rothschild beherrscht über die Finanzen ohnehin die USA und deren Banken. Also wird dem "Heartland", d.h. einer um die EU erweiterten SCO nur das transatlantische England (einschließlich der USA) gegenüberstehen.

Diese neue Staatenvereinigung, die den eurasischen Kontinent umfaßt, kann alleine von der Größe her schon nicht mehr als Zentral-Diktatur regiert werden, die Größe zwingt zur Regionalisierung in wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Militärisch ist dieser Koloß nicht mehr bezwingbar. Derartige Ideen vermute ich auf der russischen Seite – und! Es würde Frieden bedeuten, denn mit diesem Koloß kann sich niemand mehr messen. Vorstellbar wäre ein derartiges Gebilde mit einer übergeordneten Verfassung – ähnlich der UN-Charta für Menschenrechte und jeweilige regionale Verfassungen je Verwaltungsgebiet.

Es wäre auch das Ende der totalen Überwachung eines jeden Bürgers, so wie es für die EU aber auch die USA geplant ist. Schon heute ist der Schritt eines jeden Mobiltelefon-Besitzers überwachbar, über Einschaltung des Lauschmodus jedes Gespräch in Reichweite des Telefon-Mikrophons abhörbar Kameras und Erkennungssysteme für biometrische Daten sin ein übriges, und über EC-Karten-Nutzung ist auch jeder Einkauf nachverfolgbar. Es werden wesentlich mehr Daten gespeichert, als es sich gemeinhin der Bürger auch nur in seinen Alpträumen vorstellt. Wie schon häufiger geäußert, in Russland spüre ich die Freiheit, eine Freiheit, wie ich sie in Deutschland nie fühlen konnte. Hat man in seinem Leben jedoch einmal die Freiheit kennengelernt, dann hat man ein Gespür dafür entwickelt. Freiheit spürt man!


Copyright © Rumpelstilz Politik-Global 06-07-2008


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Freitag, 2. Mai 2008

0805-03 / NATO und EU-Diktatur sehen Atomkrieg als möglich an

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Nukleare Erstschlagspolitik in der

EU-NATO-Strategie reale Option



Am Vorabend der Realisierung einer EU mittels nichtdemokratischer Machenschaften unter einer EU-Verfassung, die aus Gründen der Augenwischerei mit dem Ausdruck Lissabon-EU-Reformvertrag belegt wurde, sollen hier nochmals die wesentlichen Aussagen zusammengetragen werden, die vor Augen führen, daß wir die letzte Zeit eines relativen Friedens leben.

Ebenso sei kurz aufgezeigt, was bei mir als Autor dieser Zeilen die Alarmglocken schrillen ließ – es war ein einziger Name, der offenlegt, wem künftig die EU im Rahmen der NATO die Söhne des Landes in einem nuklearen Krieg unterstellt.

Bei dem
NATO-Gipfel in Bukarest sorgt ein neues Strategiepapier für Aufsehen. Die Studie mit dem Titel Towards a Grand Strategy for an Uncertain World (etwa: Zu einer Gesamtstrategie für eine unsichere Welt) wurde von gleich fünf ehemaligen Stabschefs des Militärbündnisses verfasst und birgt brisante Vorschläge. Der deutsche General a. D. Klaus Naumann, US-General John Shalikashvili, der britische Feldmarschall Lord Peter Inge, der französische Admiral Jacques Lanxade und der niederländische General Henk van den Breemen wollen die NATO an der Seite der USA und der EU zu einem offensiv ausgerichteten Militärbündnis machen. Das bisherige Völkerrecht - vor allem das Prinzip der staatlichen Souveränität - soll beiseite geschoben und durch ein Gewohnheitsrecht ersetzt werden, das vom Westen definiert wird und das sich mit dem völkerrechtswidrigen Krieg in Jugoslawien und der völkerrechtswidrigen Abtrennung der serbischen Provinz Kosovo vom serbischen Staatsgebiet bereits als Menschen verachtend gezeigt hat.. Die fünf Autoren des Stratgiepapiers bestehen zudem auf eine Strategie atomarer Erstschläge. Aber sind die Autoren dazu nicht von einer übergeordneten Instanz angestachelt worden?

In dem 152-seitigen Strategiepapier der Grand Strategy geht es um eine langfristige und irreversible Neuausrichtung der NATO von einer defensiv ausgerichteten Verteidigungs-gemeinschaft hinzu einem Offensivbündnis der geopolitischen Dominanz des Westens und zur Sicherung der Energieressourcen und zur Sicherung des Wohlstands. Dies ist ein flagranter Bruch des Völkerrechts und deren Autoren gehören, objektiv betrachtet, angeklagt wegen Verbrechen wider die Menschlichkeit. Dennoch laufen sie immer noch frei herum – sogar oder gerade in Deutschland.

Zwar heißt es in dem Strategiepapier, daß die Möglichkeit des Einsatzes von Nuklearwaffen erwogen werden muß. Der nukleare Erstschlag (first use of nuclear weapons) muß als letzte Option verbleiben, um den Einsatz von Massenvernichtungswaffen durch die gegnerische Seite zu verhindern. Eskalation ist unmittelbar mit der Option eines Erstschlags verbunden.

Die NATO-Militärs drängen nicht nur auf die Reaktivierung offensiver!!! Nuklearstrategien und würden die Ideen von Naumann & Co. umgesetzt, geriete die Welt von einem Gleichgewicht des Schreckens in ein Ungleichgewicht des Atomterrors. Die Befürworter der neuen Grand Strategy verzichten auf ein Mandat des UN-Sicherheitsrates für Einsätze der EU- /NATO und stellen sich damit außerhalb des Völkerrechts. "Schöne" neue EU !!!


In einem
Interview führte der höchst dekorierte deutsche Soldat diese Ideen aus. Die letzte NATO-Strategie sei 1999 entworfen wurden, sagte er, "und seither hat sich die Welt dramatisch verändert". Zugleich verweist Naumann darauf, dass das Bündnis drei Jahre später bei einem Gipfeltreffen in Prag eine offensivere Politik beschlossen hat ( Das ist doch der Gipfel!. Damals war der Aktionsraum der NATO auch auf Nicht-Mitgliedsstaaten ausgeweitet worden. "Unsere Konzept ist global ausgerichtet", sagt der Militär im Interview zu der von ihm geforderten militärischen Gesamtstrategie: "Es ist nicht länger regional bezogen wie das derzeitigen NATO-Strategiekonzept oder Strategiestudien der Europäischen Union."
Damit steht er nicht so alleine da, wie man zunächst vermuten möchte. In einer Studie der regierungsnahen deutschen
Stiftung für Wissenschaft und Politik wurde schon im Jahr 2006 eine Umorientierung der NATO empfohlen. Die Ideen darin stehen denen Naumanns und seiner Mitautoren erstaunlich nahe. Die deutsche Außenpolitik und die US-amerikanischen Vorstellungen stimmten grundsätzlich darin überein, den laufenden Transformationsprozess der NATO fortzuführen, schrieb SWP*-Autor Markus Kaim, der zu den gemeinsamen Zielen Deutschlands und der USA ein "erweitertes Aufgabenspektrum" der NATO ebenso zählte wie "Konfliktintervention", "Stabilisierungs- und Aufbaumissionen" und die Erweiterung des Bündnisses.

[*http://www.swp-berlin.org/other/struktur.php#praesidium --- nur um den Personenlisten zu folgen]

Ebenso wie Naumann, der eine globale Dreierherrschaft von USA, EU und NATO anstrebt, empfahl der SWP-Mann damals die "Herstellung eines strategischen Konsens zwischen den USA und Europa". Zugleich wies Kaim auf die damit einhergehenden Konflikte in Europa hin. In Bezug auf die Erweiterung der Allianz schrieb Markus Kaim:
"Fatal wäre es, in Vorwegnahme russischer Bedenken möglichen Erweiterungskandidaten eine Absage zu erteilen und Moskau ohne Not eine Veto-Position einzuräumen." In dieser Positionierung geht der Jude* Kaim von einem künftigen Konflikt und Angriffskrieg der NATO gegen Russland aus, zumindest ist dies zwischen den Zeilen herauslesbar. [* Dabei ist anzunehmen, daß er weniger Jude als vielmehr dem Lager der Zionisten angehört.]

Die Frontstellung der NATO im Osten Europas wurde schon in dem SWP-Papier mit dem Streben des Westens nach Energieressourcen begründet. Die Pläne der USA zur raschen Aufnahme der Ukraine und Georgiens in die NATO, seien "von dem Interesse Washingtons geleitet, den russischen Einfluss im Kaukasus einzuhegen, den eigenen dort entsprechend zu stärken und post-sowjetische Staaten aus der russischen Einflusssphäre herauszulösen".


Aggression durch Möchte-gern NATO Staaten – Beispiel Georgien

Wie bereits häufiger benannt, geschieht in der Politik NICHTS, was nicht vorausgeplant wäre. Nach dem Muster des bekannten Satzes: "Hannemann geh du voran!" Wird zwischen Georgien und Russland ein Konflikt aufgebaut, der die Möglichkeit nach einer Ausweitung auf einen seitens der NATO gewünschten Krieg hinausläuft!!! Saakaschwili ist vielleicht impulsiver Georgier – aber vor allem hat er an der Yale-Universität/USA studiert, die hauptsächlich das künftige Personal der CIA ausbildet. Daß dann also Saakaschwili wie ein geistig unbedarfter Hinz oder Kunz einen Konflikt vom Zaum bricht – ist zu 100% unvorstellbar – was er unternimmt, das wurde zuvor in den thinktanks in Washington festgelegt – mit anderen Worten – er führt aus was an Befehlen aus Washington kommt – wenn es denn Washington ist – aber den Beweis der anzunehmenden Wahrscheinlichkeit führe ich hier im Artikel. Und USA heißt eben auch NATO und damit ist es von Bedeutung für die EU.

Zitat der Tagesnachrichten von RIA Novosti:


Georgien treibt sein Volk in einen Krieg - Russlands Nato-Botschafter>

BRÜSSEL, 30. April (RIA Novosti). Die georgische Führung treibt ihr
Volk in einen Krieg. Das sagte der ständige Vertreter Russlands bei der Nato, Dmitri Rogosin.

„Es entsteht der Eindruck, dass die Herren (Michail) Saakaschwili und (Dawid) Bakradse (georgischer Präsident und der amtierende Außenminister) sich nicht dessen bewusst sind, dass sie ihr Volk in einen Krieg treiben, in dem sie erneut eine Niederlage erleiden werden“, sagte Rogosin am Mittwoch RIA Novosti.

„Die Situation entwickelt sich nach dem schlechtesten Szenario. Und das geschieht aufgrund der äußerst unverantwortlichen und chauvinistischen Rhetorik von Tiflis“, betonte er. Zuvor hatte Bakradse geäußert, die Aufstockung des russischen Friedenskontingents in den Konfiktzonen Abchasien und Südossetien als Beginn einer „vollwertigen militärischen Aggression“ zu werten.

Rogosin bestätigte, dass Russland das Kontigent seiner Friedenskräfte in diesen Regionen im Rahmen der festgelegten Quoten vergrößere und betonte, dass Moskau sich darüber im Klaren sei, seine Tätigkeit „unter der unverwandten Aufmerksamkeit“ der internationalen Gemeinschaft durchzuführen.

Rogosin teilte zudem mit, dass die Situation um die nicht anerkannten Republiken Abchasien und Südossetien am Mittwoch in Brüssel auf der Tagung des Russland-Nato-Rates auf der Ebene der ständigen Vertreter der Organisation erörtert werde.

Das russische Verteidigungsministerium hat am Dienstag verlautbart, streng auf jegliche Versuche Georgiens zu antworten, sollte es Gewalt gegen die Friedenskräfte und die russischen Bürger in diesen Regionen anwenden.

Tiflis betont seinerseits, dass die jüngsten Handlungen Russlands, darunter die Aufstockung des Friedenskontigents, das Risiko für einen militärischen Konflikt in der Konflitzone erhöhen würden.

Das russische Außenministerium hatte zuvor geäußert, dass die von Russland unternommenen Schritte in Bezug auf Abchasien und Südossetien auf den Rechtsschutz der russischen Bürger in den Regionen gerichtet seien, da Georgien seine militärische Präsenz nahe der Konfliktzonen verstärke.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion verkündete Abchasien, das zur Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte, 1992 seine Unabhängigkeit. Im August desselben Jahres führte Georgien seine Truppen nach Abchasien ein, was einen blutigen Krieg auslöste. Der Sezessionskrieg dauerte etwas länger als ein Jahr. Infolge der Konfrontation büßte Georgien 1993 seine Kontrolle über Abchasien ein. Im Mai 1994 wurde ein Waffenstillstand vereinbart. Seitdem strebt Abchasien die Anerkennung seiner Souveränität an. Heute ist Abchasien de facto ein autonom agierender, jedoch international nicht anerkannter Staat. Tiflis bietet ihm umfassende Autonomierechte im Bestand Georgiens an. Bislang sichert ein aus russischen Soldaten bestehendes Friedenskontingent der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) die Einhaltung des Waffenstillstandes zwischen Georgiern und Abchasen. Südossetien gehörte zu Sowjetzeiten als autonomes Gebiet zu
Georgien. Nach der Unabhängigkeit Georgiens 1991 entzog der erste georgische Präsident, Swiad Gamsachurdija, Südossetien den Autonomiestatus. Daraufhin erklärte sich die Republik für staatlich unabhängig. Nach einem bewaffneten Konflikt, der 1992 beendet wurde, verlor Georgien endgültig die Kontrolle über Südossetien. Bislang sichert ein aus russischen, georgischen und nordossetischen Soldaten bestehendes Friedenskontingent die Einhaltung des Waffenstillstandes in der Konfliktzone.

Südossetien strebt die Anerkennung seiner Unabhängigkeit an, Georgien hält das Territorium für einen Bestandteil des Landes und bietet ihm jetzt eine umfassende Autonomie an.


Wegen des georgischen Säbel Rasselns:

Russland stockt Personal von Friedenstruppen in Abchasien um 50 Prozent auf

SUCHUMI, 30. April (RIA Novosti).
Russland hat das Personal der Truppen für die Erhaltung des Friedens in Abchasien um die Hälfte aufgestockt.


Am Mittwoch wurde ein zusätzliches Kontingent nach Abchasien verlegt, teilte dessen Außenminister Sergej Schamba Journalisten in Suchumi mit. "Die Zahl der Friedenssoldaten wurde bis auf die im Moskauer Abkommen über die Feuereinstellung und Entflechtung der Kräfte vom 14. Mai 1994 festgelegte Obergrenze erhöht. Laut Dokument soll sich das Friedenskontingent aus 3000 Mann zusammensetzen. Im Laufe der letzten 14 Jahre wurden in Abchasien knapp 2000 Friedenssoldaten stationiert", sagte Schamba.

Der Minister erinnerte daran, dass die russischen Friedenskräfte gemäß ihrem Mandat die rivalisierenden Seiten im Fall einer Kriegsgefahr zu entflechten haben. "Die abchasischen Behörden begrüßen die
Aufstockung des Personals der Friedenstruppen, weil die Sicherheit dadurch nur erhöht wird", sagte Schamba.


Am Dienstag hatte das russische Verteidigungsministerium mitgeteilt, dass die Entwicklung in der georgisch-abchasischen Konfliktzone eine Aufstockung des Personals der Kollektiven Friedensmacht der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) erforderlich macht. Dabei wird die in dem Beschluss der GUS-Staatschefs vom 22. August 1994 festgehaltene Obergrenze für die Personalstärke nicht überschritten.
Die georgischen Behörden bezeichneten die Pläne Russlands zur Aufstockung der Friedensmacht in Abchasien als unannehmbar.



Bekannt ist, daß die deutschen Medien (Presse, Funk und Fernsehen) lügen und verschweigen, daß es eine Schande ist, daß so viele Deutsche noch immer der Gewohnheit anhängen, dem Propaganda-Schrott doch noch ein kleines bißchen zu glauben. Vielleicht glauben sie aber, daß englische Presse ihre Bürger weniger belügt, als die seit November 2001 zensierten deutschen Wohlgefälligkeitsmedien. Hier also die englische Presse:
http://www.guardian.co.uk/world/2008/jan/22/nato.nuclear

Und hier zitiere ich den daraus entnommenen Absatz mit dem enthüllenden Namen:

" Ron Asmus, head of the German Marshall Fund thinktank in Brussels and a former senior US state department official, described the manifesto as "a wake-up call". "This report means that the core of the Nato establishment is saying we're in trouble, that the west is adrift and not facing up to the challenges."

Was ist aber am Marshall Fund und am Marshall Plan so enthüllend ? Erforderlich dafür ist, daß man sich seit Jahren mit der Thematik beschäftigt. Marshall-Plan hat an und für sich in der Bundesrepublik kein schlechtes Image – mir jedoch sagt dieser eine Name klar und eindeutig, daß über NATO und EU hier eine 'Machtergreifung' erfolgt, nicht durch einen Regional-Diktator, sondern durch die mächtigste Gruppe von Personen, die schamlos die Menschen verarmt, mißbraucht und auszurotten gewillt ist.


Die Machtergreifung

75 Jahre nach Hitlers Machtergreifung – 1933 – 2008 – ergreifen die Financiers Hitlers und des Sozialismus in der Sowjetunion, ergreift das zaaFMK direkt selbst die Macht (zaaFMK = zionistisches anglo-amerikanisches Finanz- und Macht-Kartell). Die Machtergreifung erfolgte schrittweise mit dem Lissaboner Vertrag, dem NATO-Gipfel in Bukarest und in fortlaufenden Beschlüssen in Brüssel.

Was ist am Marshall-Plan so verwerflich, so heimtückisch die europäischen Länder unterwerfend? Marshall-Plan selbst ist ein Frame, ein erzeugtes Bild in den Köpfen, das von der Abscheulichkeit der wahren Ziele ablenken soll.

Global Marshall Plan Foundation
Frithjof Finkbeiner
20457 Hamburg
Deutschland
www.globalmarshallplan.org

Vom Marshall-Plan führt der Weg weiter zum Club of Rome


Club of Rome











Einige Mitglieder der C-o-R (Kurzauszug - volle Liste bei CoR über Google

Mr. Reinhard Mohn
Member of the Executive Committee Bertelsmann Foundation
Postfach 103
Carl-Bertelsmann-Str. 256
D-33311 Gütersloh
Germany

HRH Prince Philippe of Belgium
Crown Prince of Belgium
Royal Palace
B-1000 Brussels
Belgium

H.M. Queen Beatrix of The Netherlands
Noordeinde Paleis
Noordeinde 68
NL-2500 GK The Hague
The Netherlands

Mr. Frithjof Finkbeiner
Coordinator Global Marshall Plan Initiative
Kreuzeckstr. 28
2396 Paehl
Germany


Übersetzung nachstehend
Although they claim to be nongovernmental, they are certainly involved with many government-related organizations.The Bilderberg Group, the UN, The Trilateral Commission, and The Royal Institute of International affairs. Club of Rome exists soley to limit the size of the world’s population. Leaders of the Illuminati, (made up partly by the Club of Rome), have been quoted several times as saying, “we cannot control the world unless we limit the mass population to about 2 million or less.” Club of Rome also gives you an idea about why the Illuminati are trying to create a global government. For power, yes, but also to create, “a perfect race,” which would be the white man. We can see this objective in The Bilderburg Group which shares several members with the Club of Rome including its president, Ricardo Díez-Hochleitner. The president of Finland is both a UN member, and a Club of Rome member. Many NATO members were drawn to the Club of Rome as well.

Übersetzt:

Obwohl sie für sich reklamieren, nicht der Regierung anzugehören, so sind sie doch unbestritten in viele regierungsbezogene Organisationen eingebunden. Die Bilderberger, die UNO, die Trilateral Commission, dem Royal Institute of International Affairs, usw. Der Club of Rome existiert einzig um die Bevölkerung der Welt zu begrenzen. Die Führer der 'Illuminaten' (die zum Teil aus dem Club of Rome bestehen), wurden mehrfach in ihrer Aussage zitiert, "wir können die Welt nicht kontrollieren, außer wir begrenzen die Masse der Bevölkerung auf ungefähr 2 Millionen oder weniger". Der Club of Rome vermittelt auch eine Vorstellung darüber, weshalb die 'Illuminati' [NB: so hell oder erleuchtet sind die aber gar nicht] versuchen eine Eine Welt Regierung zu schaffen. Für die Macht auch, aber auch um eine "perfekte Rasse" zu schaffen, die dann der Weiße Mann wäre. Wir sehen dieses Vorhaben bei den Bilderbergern, von denen Mitglieder auch zum Club of rome gehören ... usw.

Und vom Club of Rome führt der Weg wiederum zum NWO des Round Table und seiner Unterorganisationen. Der Round Table wurde von Cecil Rhodes gegründet, der seinerseits von Rothschild finanziert wurde.


Also sage bitte keiner, dieser Politiker hat dieses gemacht – und jener jenes. Hinter den Politikern stehen mächtigere Interessen – und wenn dort beschlossen wird, es werde Krieg, dann wird Krieg.

Und wenn heute der Saakaschwili den "wilden Mann" spielt, dann gibt es für sein Theater einen Auftraggeber. Mit den US-Truppen im Land ist Saakaschwili gut bewacht ... d.h. die Leine, an der man ihn laufen läßt, scheint nicht sehr lang zu sein.

Copyright © Rumpelstilz Politik-Global 02-05-2008


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Freitag, 25. April 2008

0804-29 / Interview mit Prof.Dr. K.A. Schachtschneider

Das Interview mit Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider wurde von der Büso geführt - und ins Netz gestellt bei
http://www.united-mutations.org

und ist auch hier wiedergegeben - denn nur die maximale Verbreitung erreicht auch die größtmögliche Zahl der Bürger. Es ist leider bitterer Ernst !!!


Europa nicht als Großstaat, sondern

als “Republik der Republiken” organisieren

- Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht

Schachtschneider über die EU-Verfassung

25. April 2008

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vertritt dieVerfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag. Er lehrt Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg und gehört zu den besten Kennern des Europarechts und der Europäischen Verfassung. 1992 führte er die Verfassungsbeschwerde gegen den Maastrichter Vertrag, 1998 klagte er, zusammen mit den Professoren Hankel, Nölling und Starbatty, gegen die Einführung des Euro. Das folgende Gespräch mit Prof. Schachtschneider führten Gabriele Liebig und Alexander Hartmann am 3. Mai in Nürnberg.

THEMEN:

Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung

Das Maastricht-Urteil von 1993

Verlust der "existentiellen Staatlichkeit"

Wiederkehr der Todesstrafe?

Eigenartige Grundrechte

Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit

Wie geht es weiter mit Europa

Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein

Verbund der Nationalbanken statt EZB

Die Sache des Volkes

Herr Prof. Schachtschneider, Sie haben eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag erhoben. Was sind dabei die allerwichtigsten Punkte?


Schachtschneider: Die eigentliche Triebfeder dieser ganzen Arbeit ist die Verteidigung des Rechts bei der europäischen Integration. Ich akzeptiere das Integrationsprinzip im Grundgesetz, aber es darf dabei das Recht nicht verloren gehen. Das istein politischer Standpunkt, der auch beim Bundesverfassungsgericht durchaus Anklang findet - schon im
Maastrichtprozeß.

Es gibt für mich keine Freiheit ohne Recht, aber auch kein Recht ohne Staat. Das Recht, und damit die Freiheit, insbesondere die Menschenrechte, sind im Zuge der Integrationsentwicklung in großer Gefahr oder sogar weitgehend schon verloren. Ich will versuchen, zu retten, was zu retten ist. Das ist für mich Pflicht. Irgend jemand in Deutschland muß dafür sorgen, daß diese Frage ernsthaft erörtert wird, und das kann ich nur beim Bundesverfassungsgericht veranlassen. Niemand sonst ist bereit, den Verfassungsvertrag ernsthaft zu erörtern - außer Ihnen, erfreulicherweise. Die Medien tun es im großen und ganzen nicht und Bundestag und Bundesrat eben auch nicht, trotz der Bemühungen von Dr. Peter Gauweiler.


Damals im Maastrichtprozeß ist es mir gelungen, eine ernsthafte Diskussion herbeizuführen. Natürlich geht es mir nicht nur um die Diskussion, sondern um die Veränderung des Vertrages, weil er falsch ist und großen Schaden anrichtet.
Zu den Prinzipien, die ich vertrete, der Freiheit im weitesten Sinne, gehört auch das Eigentum, vor allem aber die großen Strukturprinzipien, welche die Freiheit stützen: Demokratie und Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus. Alle diese Prinzipien des Art. 20 GG gehen mehr und mehr durch die europäische Integrationsentwicklung verloren. Der Verfassungsvertrag ist ein Meilenstein der Entwicklung in den Unrechtsstaat.


Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung

Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!

Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?


Schachtschneider: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.


Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, derSicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluß, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.


Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluß "tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft". Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.


Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluß ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers.

DieAuswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.
Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission untersich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.

Absprachen zwischen den Regierungen sind ja an sich nichts Schlimmes, solange die geltende Verfassungsordnung, das Grundgesetz gewahrt bleibt. Aber schon die Bezeichnung EU-Verfassung - inVerbindung mit der Regel: Europäisches Recht bricht nationales Recht - bedeutet ja, daß unsere Verfassung dann nur noch untergeordneten Wert hätte?


Schachtschneider: Ja, so ist das geregelt: Das gesamte europäische Recht, auch das Sekundärrecht und Tertiärrecht, also jede kleine Regelung, hat Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten. Aber das wird beim Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen, so wie auch der Maastrichter Vertrag damals zugunsten des nationalen Parlamentarismus eingegrenzt wurde.
Ich bin auch für eine erhebliche Stärkung der Referenden. Wir finden in diesem Parteienstaat nur wieder zu demokratischen Strukturen zurück, wenn Volksabstimmungen zugelassen sind. Auf diese besteht freilich längst ein Anspruch.

Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.


Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert, z.B. jetzt über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Dr. Peter Gauweilers Verfassungsklage. Der Beschluß ist geradezu eine Aufforderung zum Tanz- zum richtigen Zeitpunkt, am 27. Mai!


Das Maastricht-Urteil von 1993

Die Verhandlung über Ihre Verfassungsbeschwerde wurde also einfach vertagt bis nach der Bundestagsentscheidung?


Schachtschneider: Genau. Unser Antrag ging darauf, daß der Bundestag die zweite und dritte Lesung unterläßt. Das wurde uns nicht zugestanden. Ich habe dafür Verständnis. Doch dann wird in dem Beschluß auf den
Maastrichtprozeß hingewiesen, den ich ja nun kenne, als wollten Sie sagen: "Das müßten Sie doch wissen, Herr Schachtschneider, Sie haben ja den Prozeß selbstgeführt." Ich nehme es als Wink mit dem Zaunpfahl: Wenn Ihr am 27. Mai kommt, dann werden wir die Ratifikation unterbrechen, bis wir entschieden haben. Und das kann ein Jahr dauern.

Was war das Wichtigste an diesem Maastrichturteil?


Schachtschneider: Erstens war fast sensationell das Zugeständnis eines vorher nie zugestandenen Grundrechts: daß nämlich der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag habe. Dann müssen diese Volksvertreter aber auch etwas zu vertreten haben; sie müssen Befugnisse haben, die den Namen verdienen - "substantielle Befugnisse" war das Wort. Ich hatte vorgetragen, die Staatlichkeit Deutschlands würde durch den Maastrichter Vertrag so sehr entleert, daß Art. 38 - das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind - weitestgehend leerläuft. Und die Verfassungsrichter meinten, das sei "noch nicht" der Fall. Zweimal sagten sie "noch nicht" im Urteil von 1993.


Aber jetzt, mit der "EU-Verfassung", ist diese Grenze nun wirklich überschritten! Darum geht es in diesem Prozeß. Die Kollegen der Gegenseite fanden, dieses Grundrecht, was ich da vortrüge, sei denkunmöglich. Aber das Bundesverfassungsgericht hat mir zugestimmt. Und davon rücken die Verfassungsrichter nicht wieder ab. Das halte ich für ausgeschlossen.
Ich stütze den Rechtsschutz gegen den Verfassungsvertrag lieber auf die politische Freiheit; denn Art. 38, das Recht auf Vertretung des ganzen Volkes, ist nur ein Ausschnitt der politischen Freiheit. Aber in Deutschland ist die politische Freiheit als Grundrecht noch niemals anerkannt worden, was die Öffentlichkeit auch nicht weiß. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Grundrecht der politischen Freiheit ausdrücklich abgelehnt. Wir haben zwar die Freiheit, zu wählen, und eine wenn auch sehr begrenzte Redefreiheit. Aber die politische Freiheit, das Recht, Mitgesetzgeber zu sein, am politischen Geschehen, an der Polis, teilzuhaben - das ist der Kern meiner ganzen Lehre - ist bisher in Deutschland noch von keinem Gericht als allgemeines Grundrecht anerkannt worden.

Deshalb stütze ich die Klage auch auf Art. 38 GG; denn der Anspruch ist sicher. Es wird nur um die Frage der "existentiellen Staatlichkeit" und das Prinzip der begrenzten Ermächtigung gehen. Andere sprechen von Souveränität, doch das ist ein monarchischer Begriff, der schlecht zu einer republikanischen Verfassung paßt. Mit "existentieller Staatlichkeit" meine ich die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem Staat - und das ist ja nichts anderes als das Volk, organisiert als Staat, die Bürgerschaft, verfaßt durch das Verfassungsgesetz - verbunden sind. Der Kernsatz, den keiner abschaffen kann, ist: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung" haben. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung ist der Schlüsselbegriff des Prozesses. Die demokratierechtliche Konzeption stammt von mir und wurde vom Bundesverfassungsgericht im Maastrichturteil auf diesen Begriff gebracht.
Die Befugnisse der Union - deren Ausübung mangels eines Unionsvolkes nicht originär demokratisch legitimiert ist - können nur so gehandhabt werden wie etwa Verordnungen zu Rechtsverordnungen. Die Ermächtigungen müssen so bestimmt sein, daß die nationalen Parlamente verantworten können, welche Politik von den Organen der Union gemacht wird. Deren Politik muß vom Deutschen Bundestag verantwortet werden können. Das ist sie aber nur, wenn sie hinreichend voraussehbar ist,weil die Ermächtigungen hinreichend bestimmt sind.
Wer den Verfassungsvertrag gelesen hat, weiß, daß es völlig anders ist. In der Verfassungsklage werde ich nachweisen, daß das Prinzip der begrenzten Ermächtigung nicht eingehalten ist und daß die Befugnisse, die übertragen werden, von existentieller Bedeutung für ein Volk sind und darum nicht auf einen Staatenverbund übertragen werden dürfen. Die existentielle Staatlichkeit der Europäischen Union geht bei weitem zu weit.

Das gilt ja auch für das Bundesverfassungsgericht selbst. Noch ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Gericht der Deutschen, aber gemäß der EU-Verfassung dann nicht mehr.


Schachtschneider: So ist es! Es wird entmachtet. In meiner Klageschrift habe ich aufgezeigt, in wieweit die existentielle Staatlichkeit zum einen entgegen dem Grundgesetz auf die Europäische Union übertragen und zum anderen das Prinzip der begrenzten Ermächtigung verletzt ist.

Jedermann weiß, daß ein politischer Prozeß auch politisch entschieden wird und nicht nur dogmatisch. Wenn er ausschließlich nach Rechtsprinzipien entschieden würde, gäbe es gar keinen Zweifel, wie er ausginge. So wie der Verfassungsvertrag formuliert ist, kommt er in Karlsruhe nicht durch. Es ist die Frage, ob die Verfassungsrichter ihn gänzlich ablehnen - das müßten sie, aber werden es vielleicht nicht tun. Aber sie werden ihn zurechtstutzen wie damals den Maastrichtvertrag, möglicherweise in der Hoffnung, daß er vorher schon in Frankreich gescheitert ist. Ich bin meiner Arbeit aber durch die Entscheidung der Franzosen nicht enthoben.

Wissen Sie, ob es in anderen EU-Staaten auch Verfassungsbeschwerden gibt?


Schachtschneider: Nein, ich wüßte nicht, aber in Österreich wird, wie ich höre, darüber nachgedacht.


Verlust der "existentiellen Staatlichkeit"

In welchen Bereichen ist denn die "existentielle Staatlichkeit" gefährdet oder bereits verloren?


Schachtschneider: Wir haben die existentielle Staatlichkeit, sprich: die unverzichtbare nationale Hoheit, im Bereich der Wirtschaft fraglos verloren. Die Wirtschaftspolitik ist weitestgehend, die Währungspolitik völlig der Union überantwortet. Im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik sind uns dadurch, aber auch durch Befugnisse der Union, die Hände gebunden.


Wir haben insbesondere die existentielle Staatlichkeit in Sachen des Rechts, die Rechtshoheit, verloren. Das ist besonders schmerzlich.Wir stehen im Begriff, durch den Verfassungsvertrag die Hoheit in der Innenpolitik, nämlich in Sachen der Polizei und der Justiz, zu verlieren. Das geht noch viel weiter als der europäische Haftbefehl. Auch in Sachen Verteidigungspolitik haben wir kaum noch etwas zu sagen. Durch die Integration in die NATO war Deutschland nie souverän, aber jetzt geht die Hoheit auf diesem Gebiet gänzlich auf die Union über, die freilich an die NATO gebunden bleibt. Der Europäische Rat kann die Gemeinsame Verteidigung beschließen, nicht nur für den Einzelfall.

Am schlimmsten sehen Sie die Lage aber auf wirtschaftlichem Gebiet?


Schachtschneider: Ich erwähne nur die drei "Grundfreiheiten": die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit und insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit. Der schlimmste Tort, den wir uns antun konnten, ist die Kapitalverkehrsfreiheit! Der Niedergang der deutschen Wirtschaft hängt zu einem Drittel damit zusammen.

Sie sprechen von der Deregulierung im Rahmen der Globalisierung?


Schachtschneider: Ja, ja. Wir haben uns jedwede Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs verbieten lassen und uns selbst verboten - nicht nur gegenüber Ländern der Europäischen Union, sondern gegenüber allen Ländern der Welt.

Im Rahmen der WTO?


Schachtschneider: Nein, das ist nicht in der WTO geregelt, sondern in Art. 56 des EG-Vertrags. Das hat kein Abgeordneter gemerkt. Dieses unbeschränkte Verbot ist seit 1994 unmittelbar anwendbar. Es ist die Kapitalverkehrsfreiheit, die uns hindert, Investitionspolitik zu machen, also jede Beschränkung des Transfers von Kapital, von Anteilsrechten - des von uns erwirtschafteten Kapitals!

Deutschland erwirtschaftet das stärkste Sparkapital, aber es wird am wenigsten in Deutschland investiert. Unser Kapital wird woanders investiert oder woanders hingegeben. Das ist unerträglich für Deutschland! Dieses kapitalpolitische Problem ist viel wichtiger als die lohnpolitischen und sozialpolitischen Probleme. Damit haben wir uns die Hände gebunden. Die deutsche Politik wird solange nichts bewirken können, bis wir einsehen und fordern: Entweder werden die "Grundfreiheiten" geändert und die Kapitalverkehrsfreiheit aufgegeben, oder wir scheiden aus der Union aus. Sonst hat Deutschland wirtschaftlich keine Chance. Jede andere Politik begleitet lediglich den wirtschaftlichen Niedergang zu Lasten der Bevölkerung. Die Shareholder machen auch im Niedergang Gewinne. Der Niedergang ist zur Ausbeutung bestens geeignet. Aber der deutschen Bevölkerung steht eine schwere Krise bevor, weil die Regelungen, die Rahmenbedingungen so sind.

Eigentlich müßte man doch hoffen können, eine Mehrheit für eine Änderung der Verträge zu bekommen, weil letztendlich alle europäischen Länder darunter leiden. Man muß es nur auf den Punkt bringen.


Schachtschneider: Problemlos. Aber Sabine Christiansen hat mich zu dem Thema noch nicht eingeladen.

Eine Folge des völlig ungeregelten Kapitalverkehrs ist ja auch, daß die Regierungen durch bestimmte Akteure auf den Finanzmärkten erpreßbar werden, indem gewisse Fonds drohen, den Markt mit Regierungsanleihen zu überschwemmen. Da war doch dieser spektakuläre Fall, als die Citigroup in London binnen zwei Minuten eine riesige Menge deutscher Staatsanleihen verkaufte, und zwar genau an dem Punkt, als die Montagsdemonstrationen anfingen und von Schröder verlangten, Hartz IV zu modifizieren.


Schachtschneider: Wir haben ihnen die Macht dazu gegeben! Weder die Bevölkerung noch die Abgeordneten haben gemerkt, daß wir mit dem Art. 56 EGV die Möglichkeiten der Politik weitestgehend aufgegeben haben. Wir haben uns der Wirtschaftshoheit begeben. Aber das gilt auch für die Dienstleistungsfreiheit, die Entsendeproblematik, das Herkunftslandprinzip. Herkunftslandprinzip heißt, daß für lebenswichtige Tätigkeiten im Lande nicht mehr wir die politische Verantwortung übernehmen und haben, nicht mehr wir bestimmen können, wie die Lebensmittel beschaffen, die Arbeitsverhältnissegestaltet sind und vieles andere mehr, sondern irgendein anderes Land das regelt, auf dessen Politik wir keinen Einfluß haben. Das ist demokratisch untragbar.

Hier setzt ja auch die soziale Kritik an der EU-Verfassung, z.B. seitens der Gewerkschaften an.


Schachtschneider: Durch die Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit wird es möglich, daß Unternehmen in Deutschland Rechtsformen anderer Länder nutzen können - etwa die societé anonyme, limited company usw. Das hat der Europäische Gerichtshof durchgesetzt. Das heißt: Die deutsche Mitbestimmung ist am Ende! Mitte der siebziger Jahre wollten die Gewerkschaften die Mitbestimmung notfalls mit Generalstreik durchsetzen. Jetzt ist die Mitbestimmung erledigt! Das ist nur eine Sache, die aus der Rechtsprechung zum Herkunftslandprinzip folgt. Wenn jetzt irgendein "private equity"-Unternehmen in der französischen Rechtsform nach Deutschland kommt und Siemens oder Daimler Chrysler übernimmt, dann haben diese Unternehmen am nächsten Tag keine Mitbestimmung mehr. Diese Wirkung der Niederlassungsfreiheit war nicht voraussehbar, verantwortbar im Sinne einer begrenzten Ermächtigung.

Ihre Klage bietet dem Bundesverfassungsgericht also nun gewissermaßen eine letzte Gelegenheit, auf die Bremse zu treten - auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof?


Schachtschneider: Das Schlimmste bei alledem ist ja der Europäische Gerichtshof: Dessen letzter Präsident hat selbst gesagt: "Wir sind der Motor der Integration." Der Gerichtshof ist mächtiger als alle anderen europäischen Institutionen. Mittels der Grundfreiheiten kann er die gesamte Rechtsordnung umwälzen und hat das in weitem Umfang schon getan. Ich greife ausführlich - über sechzig Seiten - die Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu den Grundfreiheiten an und sage: Die Grundfreiheiten sind keine begrenzte Ermächtigung. Auch der Europäische Gerichtshof unterliegt diesem Prinzip, daß das Bundesverfassungsgericht damals im Maastrichturteil vorsichtig auch gegenüber dem Gerichtshof angemahnt hat. Der Gerichtshof darf die Grundfreiheiten nicht so weit interpretieren, daß seine Urteile eigentlich Vertragsänderungen sind.


Der Europäische Gerichtshof hat in Tausenden von Entscheidungen noch nicht einmalzu erkennen vermocht, daß ein Rechtsakt der Union grundrechtewidrig ist. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs finden immer alles in Ordnung, was die Kommission und der Rat machen. Außerdem sind die Richter für ihre Integrationsaufgabe von den Regierungen handverlesen.Sie beziehen ein Grundgehalt von 17 000 Euro, das ist mindestens das Dreifache dessen, was ein deutscher Ordinarius verdient. Hinzu kommen noch manche Spesen. Solche Gehälter haben bekanntlich eine Bestechungsfunktion. Diese Posten hat man gerne und man hat sie gerne nochmal. Die Richter können wiedergewählt werden, jeweils für sechs Jahre! Das ist keine richterliche Unabhängigkeit! In 50 Jahren haben sie nicht einen Rechtsakt aufgehoben, weil sie ihn für verfassungs- oder grundrechtswidrig erklärten. Vom Europäischen Gerichtshof ist kein Grundrechtsschutz zu erwarten.

Wiederkehr der Todesstrafe?

Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?


Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung.
Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.
Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, alsmaßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!
Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Todeverurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen" - in Ordnung, Notwehr - ,"jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern" - das geht schon sehr weit, doch dann kommt es - "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.


Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung:

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zumessen.


Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mitöffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht herumschlägt, wenn er nichts merkt. Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen - das ist doch eine Körperverletzung!


Eigenartige Grundrechte

Was sagen Sie außerdem noch zur Grundrechtecharta?


Schachtschneider: Sehen Sie sich die Medienfreiheit an: "Die Medien und ihre Pluralität werden geachtet."Was heißt denn: achten? Die Grundrechtecharta kennt etwa zwanzig Verben für die Intensität des Grundrechteschutzes: sicherstellen, gewährleisten, ein Recht haben, usw. "Ein Recht haben" ist gut, aber
"werden geachtet" ist die schwächste Schutzzusage.

Die Lehrfreiheit, mein Grundrecht, steht überhaupt nicht mehr im Text - und zwar nicht aus Versehen. Denn ihr Fehlen wurde öffentlich gerügt und diskutiert. Ein Bundestagsabgeordneter, der im Grundrechtekonvent saß, sagt: Wir konnten die Freiheit der Lehre nicht durchsetzen. So heißt es jetzt: "Die Freiheit der Forschung und die akademische Freiheit werden geachtet." Was akademische Freiheit ist, weiß keiner so genau. Bei der Lehrfreiheit wußte man, was das ist.

Lehrfreiheit heißt, daß man niemandem vorschreiben kann, was er lehrt?

Schachtschneider: Oder ihn wegen seiner Lehre zur Rechenschaft ziehen kann. Die Freiheit des Katheders ist vom Bundesverfassungsgericht immer hochgehalten worden. Jetzt wird sie durch die Politik torpediert. Noch gibt es sie, aber sie ist in größter Gefahr.

Die Lehrstühle werden auch immer mehr von privaten Geldgebern abhängig gemacht.


Schachtschneider: Exakt. - Ein weiteres Beispiel: Das Eigentumsrecht ist im EU-Verfassungsvertrag von der sozialen Frage gelöst. Im Grundgesetz haben wir das schöne Grundrecht (Art. 14 GG): "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist derzeit ein großes Thema. Eigentum heißt Privatnützigkeit und Sozialpflichtigkeit. In der EU-Verfassung steht das nicht mehr. Der Vertrag schafft eine neoliberale Verfassung. Sie öffnet sich für den Neokapitalismus. Das Sozialprinzip ist weit zurückgedrängt.

Anderes kommt hinzu, z.B. die Rechte der "älteren Menschen". Was ist ein "älterer Mensch"? Einer ist immer älter als der andere. "Älterer Mensch" ist rechtlich ein abwegiger Begriff. Aber diese "älteren Menschen" haben nun ein Sondergrundrecht, und das schließt mehr aus als ein! Ältere Menschen haben das Recht auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Das zu sagen, ist eine Unverschämtheit! Das politische Leben ist nämlich nicht genannt, nicht aus Versehen! Was soll das heißen? Daß ältere Menschen - im Zweifel stempelt man sie als dement - kein Wahlrecht mehr brauchen?

Es sollte doch selbstverständlich sein: Wie alt ein Mensch auch sein mag, er hat immer dieselben Rechte. Es kann doch nicht aufs Alter ankommen. Eine Sonderregelung für ältere Menschen - eine glatte Diskriminierung. Natürlich gibt es auch gesonderte Regelungen für Jugendliche, Frauen und Männer.


Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit

Von der Tarifautonomie bleibt nicht viel übrig. Die in Deutschland heilige Tarifautonomie, wonach die Löhne und Gehälter von denTarifpartnern festgelegt werden, ist zwar in Art.II-88 VV noch angedeutet, aber die Vorbehalte erlauben es, wenn auch der Streik gewährleistet ist, die Tarifautonomie weitgehend einzuschränken. NachArt. 9 (3) GG sind Mindestlohnregelungen im Prinzip nicht zulässig. Daß Mindestlöhne jetzt überhaupt diskutiert werden, liegt am Europarecht. Den Weg hat die Entsenderichtlinie geebnet und die wird nicht an Art. 9(3) GG gemessen, sondern an europarechtlichen Grundrechten, die nichts wert sind.


Der Grundrechtestatus der Bundesbürger wird ganz erheblich verschlechtert. Diese vielgerühmte Grundrechtecharta bedeutet einen schweren Verlust an Rechtlichkeit und rechtlicher Kultur. Sie ist genau das Gegenteil eines Fortschritts. Schon allein das zwingt, gegen denVertrag zu Felde zu ziehen.

Wie stehen Sie zum europäischen Haftbefehl und diesem Fall eines Geschäftsmannes, der nach Spanien ausgeliefert werden soll?


Schachtschneider: Untragbar. Der europäische Haftbefehl wird in Karlsruhe fallen. Der Prozeß läuft, die mündliche Verhandlung hat stattgefunden. Das Gericht hat deutliche Kritik geäußert. Ein Urteil gegen den europäischen Haftbefehl wird schon ein Vorzeichen für unseren Prozeß sein. Wir haben den europäischen Haftbefehl auch ausführlich in unserer Klage behandelt. Er ist untragbar, weil er nun wirklich Grundprinzipien des Rechtsstaates verletzt, nämlich den Schutz des Bürgers durch den eigenen Staat.


Ein wesentliches Grundrecht wurde aus dem Grundgesetz gestrichen, nämlich: Kein Deutscher darf ans Ausland ausgeliefert werden. Jetzt ermöglicht der europäische Haftbefehl, daß jemand verhaftet und ausgeliefert wird, selbst wenn die Tat, die er begangen hat, in Deutschland nicht strafbar ist. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Bisher galt der Grundsatz der Gegenseitigkeit: Es wurde nur ausgeliefert, wenn die Tat sowohl in Deutschland strafbar war als auch im Ausland. Im übrigen mußten die Strafen im Ausland angemessen sein, z.B. keine Todesstrafe. In dem erwähnten Fall geht es darum, daß jemand ausgeliefert werden soll, obwohl er sich legal verhalten hat. Er ist Deutscher. Er hat zwar noch eine weitere Staatsangehörigkeit, aber er hat aufgrund seiner Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Er soll wegen einer Tat an Spanien ausgeliefert werden, die in Deutschland nicht strafbar ist.

Auf dem Spiel steht hier die Rechtssicherheit, verstehe ich das richtig?


Schachtschneider: Ja, die Rechtsstaatlichkeit, das Legalitätsprinzip, das Gesetzlichkeitsprinzip - daß alle Handlungen erlaubt sind, wenn sie nicht durch den Staat, in dem man lebt, verboten sind. Ich erwarte, daß das Bundesverfassungsgericht das nicht mitmacht.

Mit der Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft verlieren wir auch die Hoheit in Strafsachen, nicht völlig, aber weitgehend. Und das steht alles in dem Kapitel: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das klingt wunderbar, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Es bleibt nicht viel von Freiheit und Sicherheit. Was für eineSicherheit ist gemeint. Friedhofssicherheit? Oder Gefängnissicherheit? Und des Rechts? Das Recht ist der größte Verlierer der europäischen Integration.

Wie geht es weiter mit Europa?

Nehmen wir an, Frankreich sagt Nein zur EU-Verfassung, und das Bundesverfassungsgericht auch. Wie soll es dann weitergehen mit Europa? Man muß ein anderes Konzept an die Stelle dieser Monsterverfassung stellen.


Schachtschneider: Niemand bezweckt, die Europäische Union zu beenden, auch ich nicht. Wenn dieser Vertrag nicht zustande kommt, ist die EU im übrigen keineswegs handlungsunfähig. Dann sind die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, der 2003 inKraft getreten ist, maßgeblich. Diese gründen auf die Römischen Verträge, die Einheitliche Europäische Akte und andere. Das bleibt…

… bis es geändert wird.


Schachtschneider: Man kann man es völkervertraglich ändern, durch einen neuen Vertrag.

Wie kann Europa sich besser organisieren als etwa durch den Maastrichter Vertrag? Das Monströse an diesem Vertrag ist, von unserer Warte, vor allem die abgehobene Position der Europäischen Zentralbank (EZB). Deswegen mag die EZB den EU-Verfassungsvertrag offenbar nicht, weil sie darin nicht mehr ganz so allmächtig ist. Aber diese nichts und niemandem verantwortliche Unabhängigkeit der EZB ist ein Unding, das die Finanzoligarchie - ich meine die Leute, die all diese Deregulierungsmaßnahmen gegen die Regierungen durchgesetzt haben - sich mit diesem Maastrichter Vertrag verschafft hat. Es war doch eine Art Staatsstreich, damals 1992!


Schachtschneider: Das war meine Charakterisierung des Maastrichter Vertrages. Der Spiegel hat den Ausdruck "Staatsstreich" dann in der Berichterstattung über die Maastrichtklage übernommen.

Interessanterweise ist ja zwischen der Regierung Schröder und der EZB bzw. der Bundesbank als Teil des Zentralbanksystems, Streit ausgebrochen. Schröder möchte, daß Professor Bofinger Nachfolger von Otmar Issing im EZB-Rat wird. Bundesbankpräsident Axel Weber und sein Stellvertreter Jürgen Stark wurden nach Berlin einbestellt, nachdem sie lauthals Kritik an der Lockerung des Stabilitätspaktes geübt hatten. Von Regierungsseite ist eine gewisse Offensivität festzustellen.


Schachtschneider: Die Bestimmung IV-445 VV erlaubt natürlich auch, die Regelung der Währungsunion völlig zu verändern. Aus meiner Sicht sind die Tage der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gezählt. Laut EU-Verfassung bleibt sie noch unabhängig, aber die Staats- und Regierungschefs können das ändern. Dieser fragwürdige Artikel wurde nicht von Giscard d’Estaing in die Verfassung geschrieben, sondern ist nachträglich hineingekommen. Er steht erst in der Fassung vom 29. Oktober 2004. Wer das getan hat, weiß ich nicht. Die Regelung richtet sich auch gegen die Unabhängigkeit der Zentralbanken. Die Franzosen mögen sie nicht, aber ich mag sie auch nicht.

Wir mögen sie auch nicht.


Schachtschneider: Anders als mein Mitstreiter und Freund Joachim Starbatty, der die unabhängige EZB verteidigt, finde ich: Diese Zentralbank ist in keiner Weise demokratisch legitimiert. Was Karlsruhe damals hat durchgehen lassen, war schon mehr als fragwürdig.


Die Zentralbankpolitik, die allein der Geldwertstabilität verpflichtet ist, ist für die Beschäftigungslage untragbar. Mir wäre es am liebsten, wenn die Europäische Zentralbank sofort verschwände. Wir haben schließlich auch gegen den Euro geklagt. Die Reduzierung der Geldpolitik auf die Preisstabilität ist für den weltweiten Kapitalmarkt eine Vorbedingung der Kapitalverkehrsfreiheit. Aber jeder, der noch einen Rest an Sachlichkeit in sich hat, weiß, daß dies zu Lasten der Beschäftigung geht. Den untrennbaren Zusammenhang von Geldpolitik und Beschäftigungspolitik lasse ich mir nicht ausreden, wenn auch die neoliberale Schule das nicht wahrhaben will!

Es gibt ja verschiedene Kriterien für die "Stabilität" einer Volkswirtschaft. Natürlich muß Inflation verhindert werden, aber Arbeitslosigkeit muß auch verhindert werden!


Schachtschneider: Meinen Stabilitätsbegriff haben wir 1998 in der Euroklage dargelegt: Es gibt rechtlich überhaupt nur eine wirtschaftliche Stabilität, nämlich gemäß dem magischen Viereck, mit Gleichrang von Preisstabilität und hoher Beschäftigung, aber auch außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und Wachstum, alles auf der Grundlage einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Das ist meines Erachtens auch der Stabilitätsbegriff des Bundesverfassungsgerichts…

… und des Stabilitätsgesetzes von 1967.


Schachtschneider: Exakt! Und das verteidige ich genau wie Wilhelm Hankel und Wilhelm Nölling, da sind wir ein Herz und eine Seele.

Im Konflikt zwischen EZB auf der einen und den europäischen Regierungschefs auf der anderen Seite würde ich ganz klar für letztere Partei ergreifen, weil sie auf jeden Fall legitimer sind…


Schachtschneider: …demokratischer…

…als die nicht legitimierte EZB.


Schachtschneider: Aus demokratischen Gründen ist das ganz klar.


Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein

Ich möchte auf den Fouchet-Plan von 1961 zu sprechen kommen, benannt nach de Gaulles Außenminister Christian Fouchet. Es war de Gaulles Plan einer Europäischen Union mit verschiedenen europäischen Organen, die aber den nationalen Regierungen und Parlamenten unterstellt blieben. Die Souveränität oder existentielle Staatlichkeit,wie Sie sagen, war davon nicht beeinträchtigt. Es war das Gegenkonzept zu einem supranationalen Europa. Wäre eine solche Europäische Union, ein solcher Staatenbund, nicht eine verfassungskonforme Lösung für das heutige Europa?


Schachtschneider: Ich sehe das genau so. Meine Vorstellung ist die "Republik der Republiken", der "Föderalism freier Staaten", hätte Kant gesagt. Die Hoheit der Republiken, der Mitgliedstaaten, muß erhalten bleiben. Sie müssen, dem eigenen Volk verantwortlich, eine bestmögliche Politik machen können. Man kann sich auch ein wenig recken und strecken, um eine gemeinsame Politik zumachen, wenn sie denn praktisch geboten ist. Ich bin auch ganz gaullistisch eingestellt.


Aber solche Festlegungen im Vertrag, die viel weiter gehen als die Festlegungen des Grundgesetzes - das geht nicht. Dieser europäische Großstaat wird niemals demokratisch sein, kann es gar nicht, schon wegen seiner Größe. Insofern wird er auch niemals ein Rechtsstaat sein. Denn es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie.


Der europäische Großstaat ist sogar eine Kriegsgefahr. Er will ja Kriege führen; die Militärverfassung enthält die Verpflichtung zur Aufrüstung. Er verpflichtet sich, für den Frieden der Welt zu sorgen, neben den Vereinigten Staaten. Europa will eine Großmacht sein, erklärtermaßen - und das heißt, Kriege zu führen, wie die Vereinigten Staaten sie führen. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Ich bin nicht dafür. Das sind einfach völkerrechtswidrige Kriege. Der Irakkrieg war ein Angriffskrieg, das sagen fast alle Völkerrechtler in Deutschland. Ich habe mich dazu auch öffentlich geäußert.


Geboten ist einzig und allein die Verteidigung. Man kann auch ein Bündnis eingehen, aber es darf nicht allzu mächtig werden. Große Staaten gefährden immer andere kleinere, schwächere, und ein solcher Großstaat ist eine Gefährdung anderer Staaten in dieser Welt. Ich bin Anhänger der kleinen Einheit. Die Schweiz kann sich auch verteidigen, obwohl sie klein ist. Sie ist lange nicht angegriffen worden, und sie wird auch nicht angegriffen werden.

Der Irakkrieg war natürlich ein gewaltiges Motiv für den europäischen Integrationsprozeß. Herr LaRouche hat sehr nachdrücklichvor unüberlegten Schritten in dieser Richtung gewarnt. Wir haben China. Rußland ist immer noch da, und es ist gut, daß es da ist. Wir haben Europa, wir haben Amerika und noch einige andere Regionen der Welt, von denen viele immer ärmer werden. Das Dringendste ist daher eine Entwicklungsstrategie, damit man aus dem erdrückenden Zustand der Verelendung - der "failed states", wie es heißt - herauskommt. Herr LaRouche nennt diesen Ansatz einen neuen Westfälischen Frieden, Frieden durch gemeinsame Entwicklung. Das Konzept muß sein, daß man seine eigenen Interessen sozusagen im Lichte des Weltgemeinwohls wahrnimmt.


Regionale Entwicklungsbündnisse sind in Ordnung, aber sie müssen das Gesamtwohl im Auge haben und sich nicht gegen andere Weltregionen richten.

Schachtschneider: Ein europäischer Großstaat wird alle freiheitlichen Institutionen schleifen: den Föderalismus, den Kommunalismus und viele anderen Institutionen wie z.B. freie Berufe, Universitäten, usw. Die Welt wird nicht so sein, wie sie der Neoliberalismus, der Neokapitalismus beschreibt. Es wird eine ganz andere Welt sein. Die Menschen werden unterdrückt werden. Aber auch der globalisierte Kapitalismus der Ausbeutung wird ein Ende haben.


Die Menschen werden dagegen stimmen, auch bei europäischen Wahlen. Dann sind alle freiheitlichen Organisationen verloren, weil die europäische Politik, zumal der Marktfundamentalismus mit dem Wettbewerbswahn, ihnen ein Ende bereitet haben wird. Deswegen hat man es auch so furchtbar eilig, denn man weiß genau, daß diese Form des Kapitalismus keine dauerhafte Angelegenheit ist.

Der Mittelweg, was Erhard die "Soziale Marktwirtschaft" nannte, oder was ich "die marktliche Sozialwirtschaft" nenne, scheint mir das Richtige zu sein. Mit vielen Republiken, vielen Institutionen, in denen die Menschen sich beruflich und auch sonst entfalten können. Ein solcher Pluralismus ist auch ein Stück Freiheit. Das wird nun alles eingeebnet. Die Unterschiede werden nivelliert.


Die Hauptverkehrssprache in Europa wird beispielsweise nicht die deutsche sein, was ich für einen Kulturverlust halten würde.

Ich bin allemal gegen den Großstaat. Die Lösung de Gaulles, L’Europe des Patries, l’Europe des États, erscheint mir richtig, auch im Sinne der Freiheit. Der Großstaat wird niemals freiheitlich sein.


Verbund der Nationalbanken statt EZB

Jacques Cheminade, unser Mann in Frankreich, hat im Rahmen der Referendumsdebatte um die EU-Verfassung ein
Flugblattverbreitet, in dem er erstens die EU-Verfassung Punkt für Punkt zerpflückt und dann zweitens konstruktive Vorschläge macht. Neben einer Investitionsoffensive in eurasische Infrastrukturprojekte ist dabei ein ganz wichtiger Punkt, die Europäische Zentralbank durch einen Verbundvon Nationalbanken zu ersetzen. Wie beurteilen Sie als Professor für Öffentliches Recht die Nationalbankfrage, auch in bezug auf die Bundesbank?

Schachtschneider: Verbund hieße: Eigenständigkeit der Nationalbanken? Daß die nationalen Banken die Verantwortung haben für die Währung?

Dabei orientiert sich der Begriff "Nationalbank" an dem ursprünglichen Konzept der amerikanischen Nationalbank unter Alexander Hamilton, daß das Geld von vornherein unter dem Gesichtspunkt von Aufbau und Entwicklung in Umlauf gebracht wird, wie wir es hier von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kennen. Die Nationalbank wäre sozusagen ein Motor der nationalen wirtschaftlichen Entwicklung.

Schachtschneider: So sollte es sein. Ein Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen Kredit- und Finanzsystem reüssieren. Das haben wir aus der Hand gegeben. Die Entwicklung der entwicklungsbedürftigen Länder - Afrika usw. -funktioniert deswegen nicht, weil sie kein eigenständiges Finanzsystemhaben. Die Kreditierung von außen hat diese Länder in noch größeres Unglück gestürzt. Die eigene Geldhoheit, die eigene Kredit- und Währungshoheit erscheint mir unverzichtbar für einen Staat. Schon im Maastricht-Prozeß habe ich vorgetragen, daß es zur existentiellen Staatlichkeit gehört. Deswegen haben wir auch den Europrozeß geführt.

Eine solche Nationalbank wäre demokratisch eingebunden. Die Bundesbank unterscheidet sich wesentlich von der jetzigen EuropäischenZentralbank, denn die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhängig. Der Gesetzgeber konnte ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben. Die EZB dagegen ist völlig unabhängig. Für sie gilt nur der Vertrag. Der Geldpolitik mangelt die Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen. Infolgedessen wird die Flexibilität in der Lohnpolitik gesucht. Es bleibt auch angesichts der Fehlkonstruktion der Währungsunion nichts anderes übrig.
Ein Verbund hieße Abstimmen der Politik. Das wäre in Ordnung, solange die eigene Hoheit gewahrt bleibt. Ich bin sehr für Verbund, für den Staatenverbund bei eigener Verantwortung für die Politik. Deshalb darf es keine durchgreifenden Organe geben auf der sogenannten supranationalen Ebene, die die Politik bestimmen! Sie muß immer auf der nationalen Hoheit beruhen und sollte sich einer praktischen Vernunft des Miteinanders befleißigen. Das wäre ein Stück politischer Kultur!

Was das internationale Währungs- und Kreditsystem betrifft,ist ja ohnehin eine Reorganisation fällig. Was ansteht, ist ein Neues Bretton Woods, wofür wir uns einsetzen. Das bestehende System ist an sein Ende gekommen, es geht so einfach nicht weiter.

Schachtschneider: Es muß ein Neues Bretton Woods geben, ja. Ich habe keinen Zweifel daran, daß ein Währungsschnitt kommt. Ich rechne ohnehin damit, daß die Amerikaner* eine neue Währungspolitik machen werden, sich eine neue Währung geben oder den Dollar neu bewerten werden, um sich auf diese Weise der riesigen Defizite und Dollarschulden zu entledigen. [NB. Politik-Global: *Rothschild und Rockefeller - der US-Bürger ist genauso ausgeliefert wie ab jetzt der Europärer.]

Unsere Idee eines Neuen Bretton Woods ist eine grundsätzlich andere…

Schachtschneider: Das kann ich mir denken.


Die Sache des Volkes

Abschließend möchte ich auf Ihr Buch über die Republik "Res publica res populi" zu sprechen kommen. Was ist das Wichtigste an der Republik?


Schachtschneider: Die Freiheit! Aber Freiheit verstehe ich als politische Freiheit, das ist kantianisch konzipiert, durch und durch. Die Freiheit ist die Wirklichkeit des Rechts, und die bedarf des Staates. Freiheit heißt mit den anderen im Recht leben,d.h., man muß auch zum Recht finden, das Recht erkennen und als allgemeines Gesetz verbindlich machen. Das ist Rousseau!
Das allgemeine Gesetz, das niemanden verletzt, weil jeder Autor dieses Gesetzes ist,weil jeder das Gesetz gibt. Das allgemeine Gesetz ist immer das Gesetz aller.
Das ist eine radikaldemokratische Lehre der Gesetzgebung durch wirklich alle, eine andere Art von Repräsentation, die in keiner Weise verträglich ist mit dem Parteienstaat, sondern die Gewissensverpflichtung des einzelnen Abgeordneten ernst nimmt. Der Abgeordnete muß dann diese innere Freiheit, die Verpflichtung des Sittengesetzes, repräsentieren. Er muß in "stellvertretender Sittlichkeit" - das ist meine Formulierung - das Gesetz geben.

Sittlichkeit hat ein Gesetz, den kategorischen Imperativ: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz sei. Also: Achte den andern als Menschen und lebe mit ihm im Recht, das aber gemeinsam gefunden wird. Diese Art von Sittlichkeit können Sie auch übersetzen - sehr christlich - als: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Der kategorische Imperativ ist nichts anderes als das christliche Liebesprinzip, und das heißt eben, den anderen als Menschen achten und ihn nicht unterdrücken.

Das heißt Republik für mich, und kann nur in den vielen kleinen Einheiten, wie schon angesprochen, verwirklicht werden.

Herr Professor, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Schachtschneider: Gern geschehen! Wo ist die Stunde, die mir das ZDF oder die ARD geben? **


Quelle/Gesamter Text: www.bueso.de

[NB Politik-Global: **Dort wird es noch nicht einmal eine Sende-Minute geben, sind diese Sender (wie auch die Privaten) komplett abhängig von, wie Herr Professor schachtschneider siche ausdrückt, der "Finanzoligarchie" - oder treffender formulieren kann als "zaaFMK" - zionistisches anglo-amerikanisches Finanz- und Macht-Kartell, das mit der EU den fast finalen Schritt zur Weltbeherrschung als NWO antritt.]