Donnerstag, 24. April 2008

0804-27 / Gauweiler kündigt Verfassungsklage an

.


Die Süddeutsche Zeitung berichtet

über Verfassungsklage


Süddeutsche Zeitung / 24.4.2008
Neben zahlreichen Befürwortern
hat der Lissabonner Vertrag im Bundestag auch scharfe Kritiker: Der
CSU-Abgeordnete Gauweiler will gegen das EU-Reformwerk beim
Bundesverfassungsgericht klagen.

Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag angekündigt. "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar", wird er in der Saarbrücker Zeitung zitiert.Er werde wie schon 2005 beim EU-Verfassungsvertrag das Bundes-verfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe, sagte Gauweiler.

In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. "Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt."

Gauweiler begründete seine Haltung vor allen Dingen mit dem
Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen
Gerichtshof. Bisher wache Karlsruhe über die unveräußerlichen Rechte der Bürger
nach dem Grundgesetz. "Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese
Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf
das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her."

Insbesonder ist außerdem auch die Todesstrafe in Deutschland laut grundgesetz verboten, wobei der Lissabonner Reformvertrag die gezielte Tötung / Erschießung ausdrücklich erlaubt!

Siehe auch Artikel N° 0804-25 von heute.

Politik-Global

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Aufruf zum Widerstand und zum zivilen Ungehorsam!
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Der EU-Vertrag ist Verrat am Deutschen Volk!
Ich rufe alle Deutschen zum Widerstand auf !

Grundgesetz der am 17.07.1990 handlungsunfähig untergegangen „BRD“

II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)

Artikel 20

1.Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

2.Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.

3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

4.Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Leistet Widerstand solange es noch möglich ist!
Zeigt legale Nichtzusammenarbeit mit den „BRD“ Volksverrätern! Seit Ungehorsam, geht auf die Straße, zeigt Protest und Demonstriert gegen den Verrat! Aber wendet keine Gewalt gegen Personen oder Sachen an. Hans Gustav