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Mittwoch, 8. Oktober 2008

0810-11 / Köhler bricht eigenmächtig das Grundgesetz

Im Juli noch hieß es, Köhler solle unterschreiben.





EU-VERTRAG



Köhler soll unterschreiben ! ???




Die Bundesregierung hoffte im Juli, daß Köhler als symbolische Geste den EU-Vertrag unterschreibt - trotz Ablehnung durch Irland - und trotz anhängiger Verfassungs- und Organklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Tut er es, so outet sich Köhler als kriminelles Element. Ihm liegt eine Empfehlung des Verfassungsgerichts vor, den EU-Vertrag nicht zu unterschreiben. Mit der Unterschrift von Köhler und der Urkundenhinterlegung in Rom wäre die "BRD" (nicht aber Deutschland!!) völkerrechtlich gebunden.


Da jedoch die "Bundesrepublik" kein autonomer Staat ist, bleibt selbst die Unterschrift von Köhler widerrufbar. Deutschland in Form der "BRD" ist eine Verwaltungsdiktatur unter den SHAEF-Gesetzen und Köhler ist ein vom IWF kommender Vasall des zionistischen anglo-amerikanischen Finanz- und Macht-Kartells. In einem Nachfolge- oder Realstaat zur "BRD" wäre Köhler von einer Anklage wegen Hochverrats und der Todesstrafe bedroht.


Die Tatsache, daß Köhlers Unterschrift nebst Hinterlegung in Rom für die Scheinrepublik "BRD" bindend ist, zeigt nur wie irreführend die Märchen-Medien berichten, indem sie von symbolischer Geste sprechen. Der letzte Schritt zur verbindlichen Rechtsgültigkeit für die Scheinrepublik "BRD" bleibt noch unvollendet: Die Hinterlegung des Vertrages in Rom - aber da kann sich ja ein finanziell interessierter Postdienst noch damit hervortun. Die einzige Lösung ist der Shredder !


Wenn nun Kothé vom Präsidialamt bekanntgab, daß der "Bundespräsident" der Scheinrepublik "BRD" den EU-Vertrag trotz anhängender Verfassungsbeschwerde und Organklage gegen den EU-Vertrag unterschrieben hat, so hat sich dieser Köhler AUSSER RECHT UND GESETZ gestellt - ebenso wie alle bezahlten Politiker, die vorgeben, die Interessen des Volkes zu vertreten.


So schreibt FAZ-Net (Auszug auf FAZ-Net / gekürzt):


Köhler billigt EU-Reformvertrag

08. Oktober 2008 Trotz laufender Verfassungsklagen hat Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag von Lissabon inhaltlich gebilligt und damit ein Signal für die EU-Reform gesetzt. Deutschland hat den Vertrag damit aber noch nicht völkerrechtlich verbindlich ratifiziert. Die abschließende Unterschrift unter die Ratifikationsurkunde will Köhler erst nach dem Urteil aus Karlsruhe leisten. Damit wird kaum noch in diesem Jahr gerechnet.

Der Bundespräsident habe das Vertragswerk am Mittwoch „nach intensiver Prüfung ausgefertigt“, sagte sein Sprecher Martin Kothé in Berlin der Deutschen Presse-Agentur dpa. Köhlers Sprecher sagte, der Bundespräsident habe bei der rechtlichen Prüfung des Vertrags „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gehabt, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten. Der EU-Reformvertrag war von Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernden Mehrheiten verabschiedet worden.

Reformvertrag liegt auf Eis

Köhlers inhaltliche Billigung der Texte nach mehrmonatiger Prüfung gilt als politisches Signal dafür, dass auch das deutsche Staatsoberhaupt zur Reform der EU steht. Zuletzt hatte sich Köhler bei den Feiern zur deutschen Einheit am 3. Oktober in Hamburg für eine deutsche Führungsrolle bei der weiteren Integration der EU ausgesprochen. Seit der Volksabstimmung in Irland gegen den Lissabon- Vertrag liegt der Reformprozess auf Eis. Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen bei ihrem Gipfel in der kommenden Woche in Brüssel mit Irland darüber beraten, wie die Reform der Union noch gerettet werden kann. Dazu müssen alle EU- Staaten den Lissabon-Vertrag billigen. (MÜSSEN ?)

Die Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Diether Dehm (Linke) hatten Verfassungsbeschwerden und Organklagen gegen den Vertrag eingereicht. Die Linksfraktion erhob ebenfalls Organ-Klage. Die Kläger sehen die Rechte der Abgeordneten mit der EU-Reform beschnitten und halten den gesamten Vertrag für verfassungswidrig. Wegen der beantragten einstweiligen Verfügungen hatte Köhler auf Bitten des Karlsruher Gerichts mitgeteilt, dass er vor einem Urteil die Ratifikationsurkunde des Vertrags nicht unterzeichnen werde. Ratifiziert und damit völkerrechtlich gültig wird ein internationaler Vertrag erst, wenn er vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend an einem international vereinbarten Ort hinterlegt wird. Im Falle des EU-Vertrags von Lissabon ist das Rom.


Was allerdings vergessen wurde, über den EU-Vertrag zu berichten, ist, daß Bukovski die EU als eine Kopie des Zentralkomitées der der KPdSU betrachtet, daß der EU-Vertrag Tür und Tor zu einer Radikal-Diktatur öffnet - und daß standrechtliches Erschießen der Bürger dem EU-Vertrag zufolge rechtlich "abgesichert" sein wird. Ich empfehle hier nochmals sämtliche Artikel zum EU-Vertrag / Lissabon-Vertrag zu lesen, die anläßlich des Referendums in Irland und anläßlich der Verfassungsbeschwerde und Organklage von Dr. Peter Gauweiler (MdB) - ausgefertigt von Prof. Dr. Schachtschneider und Form und Rechtlichkeit geprüft und begründet von Prof. Dr. Murswiek.

Die "BRD"-Regierung stellt sich mit dem EU-"Reform"-Vertrag außerhalb des Rechts - ebenso wie alle Parlamentarier, die dem Vertrag zugestimmt hatten (sie hätten sonst ihren Posten und damit ihre Diäten verloren). Also wird die Bevölkerung verraten.

Der Zeitpunkt der Unterschrift durch den Köhler war bewußt JETZT gewählt, da sich fast alle Bürger nur noch um die Sicherung ihres Geldes kümmern. Auch dies beweist die Heimtücke Köhlers.


(c) 2008 Copyright Politik-Global Rumpelstilz 2008-10-08


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