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Samstag, 13. Dezember 2008

0812-17 / Schweiz jetzt Miglied des Schengen-Raums

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Seit Freitag ist die Schweiz

mit einem Fuß in der EU




Als Mitglied des Schengen-Raumes braucht kein Schweizer mehr seinen Reisepaß beim Übertritt in ein EU-Land vorzuweisen - aber er muß mindestens seine ID-Karte dabei haben. Auch braucht kein EU-Bürger mehr seinen Reisepaß an der Grenze zur Schweiz vorzuweisen, muß aber mindestens seinen"Personal"-Ausweis mit sich führen. Ist das schön so ?

Auszug aus der NZZ:


12. Dezember 2008, 19:37, NZZ Online

«Schengen als Gewinn für Freiheit und Sicherheit»



«Schengen als Gewinn für

Freiheit und Sicherheit»


Bundesrätin Widmer Schlumpf an der Feier in Basel

Bundesrätin Widmer-Schlumpf im Gespräch mit EU-Botschafter Michael Reiterer.
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Bundesrätin Widmer-Schlumpf im Gespräch mit EU-Botschafter Michael Reiterer. (Bild: Reuters)
Seit diesem Freitag gehört die Schweiz dem Schengenraum an. Der Schritt sei «ein Gewinn für die Freiheit in der Schweiz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger», sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bei den offiziellen Feierlichkeiten in Basel.

(sda) Auf dem Basler Rheinschiff «MS Christoph Merian» zelebrierte die Schweizer Justizministerin gemeinsam mit EU-Botschafter Michael Reiterer und 100 weiteren Gästen die Assoziierung des Abkommens. Mit der Feier sollten «wichtige Schritt» gewürdigt und den EU-Partnern solle ein Dank ausgesprochen werden, sagte

Widmer-Schlumpf.


Diese Mitgliedschaft im Schengenraum ist, wie in so vielen Fällen, ein vorbereitender Schritt für die "Mitgliedschaft" in der EU. Dies hat sich bereits mit den Daten für die neuen Schweizer Reisepässe und ID-Karten gezeigt, mit dem Verschweigen der Freiheitskampagne Schweiz, die sich gegen Chips und Fingerabdrücke in den Ausweisen wehrte und keinerlei Unterstützung durch die Medien erhielt - erst nachdem die Unterschriftenaktion erfolgreich war, erhielt die Freiheitskampagne Schweiz auch Aufmerksamkeit bei den Medien. Vorsicht ! Der Arm der EU ist sehr, sehr lang und kann auch die Medien in der Schweiz beeinflussen. Eine Mitgliedschaft in der EU würde für die Eidgenossenschaft jedoch die Aufgabe der Souveränität bedeuten. Adé Demokratie ! Grüezi Diktatur !


Aber WIE kann die Schweiz ihre Eigenständigkeit bewahren ?

Die SVP, gleichgültig was man darüber denken mag, wird sicher nicht einem EU-Beitritt zustimmen. Und hier nimmt die Wahl - mit einer Stimme Mehrheit - von Herrn Ueli Maurer eine besondere Stellung ein. Jetzt stelle ich mir bei Politik-Global jedoch eine eigenartige Frage: die Medien der Schweiz, die zuvor hartnäckig die Unterschriftenaktion der Freiheitskampagne Schweiz verschwiegen hatten - wie z.B. der Tages Anzeiger, mit seiner Verbindung zum Bertelsmann-Konzern, der wiederum über die Eigentümer Reinhard und Liz Mohn eine direkte Verbindung zum Club of Rome hat, also für die Global Governance arbeitet - stellen nun Ueli Maurer von der SVP in allen negativen Schattierungen dar. Selbst alle Richtungen, die einem nicht recht sind, sind besser, als der Eine-Welt-Regierung unterworfen zu werden. Und die EU ist eines der Projekte dieser Eine-Welt-Regierung, die es auf eine weltweite Diktatur abgesehen hat (siehe Artikel PG 0812-15 Financial Times über künftige Welt-Diktatur).


Die EU eine Diktatur ?

Hier gilt es - auch für Eidgenossen - sich erst einmal mit der Problematik EU zu beschäftigen, zu der die Schweiz jetzt ihre Grenzen grenzenlos geöffnet hat. Warum hatte die Bevölkerung von Frankreich gegen den EU-Vertrag gestimmt, die Bevölkerung der Niederlande gegen den EU-Vertrag gestimmt und hernach setzten sich ihre Regierungen einfach über den Willen der Bevölkerung hinweg. Und warum hat Irland gegen den EU-Vertrag, Version Lissaboner Vertrag gestimmt?

In Deutschland war die Bevölkerung von vornherein entmündigt - und ein Abgeordneter aus Bayern hatte sich dagegen gewehrt und den Staatsrechtler Prof. Dr. K.A. Schachtschneider mit einer Verfassungsbeschwerde und Organklage beauftragt. Dennoch hat widerrechtlich der Bundespräsident Köhler die Zustimmung zum EU-Vertrag unterzeichnet ... nur noch nicht nach Rom abgeschickt. Bitte die Organklage und Verfassungsbeschwerde lesen - es sind nur 300 Seiten.


Weshalb die Organklage und Verfassungsbeschwerde ?

Der EU-Vertrag beweist eindeutig, dass Angela Merkel ihrer Aussage von vor den Wahlen: "Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit" Taten folgen läßt und alles dafür tut, diesen Satz in die Tat umzusetzen, indem sie den Abbau der Demokratie aktiv und mit Nachdruck betreibt. Jegliche Unterstützung dabei findet sie in der Standardpresse.

Der EU-Vertrag ist ein höchst undemokratisches Machwerk, einseitig auf Wirtschaftsinteressen fixiert, ohne dabei Rücksichten auf die Bevölkerungen der EU-Länder zu nehmen. Er ist gleichzeitig ein Beweis der Verlogenheit und Abgebrühtheit der Politiker der EU-Staaten, denn als die EU-Verfassung verabschiedet werden sollte und einige Staaten als Vorbedingung eine Volksabstimmung für die Ratifizierung festlegten, wurde einstimmig von allen der EU angehörenden Staaten beschlossen, dass im Falle einer Ablehnung auch nur eines Staates die EU-Verfassung gestorben wäre. Kaum war die Verfassung in den Niederlanden und in Frankreich abgelehnt, wurde sie als Vertragswerk mit minimalen Veränderungen neu aufgelegt, diesmal allerdings ohne dabei die Bevölkerungen zu dem Machwerk zu befragen. Der größte Antreiber dieses Vorhabens ist Deutschland, genauer gesagt, Angela Merkel. Ich bezweifle, dass sie wirklich weiß, welches Ungeheuer sie damit auf die Menschen in der EU losläßt, denn dafür ist sie viel zu sehr mit ihrer Machterhaltung beschäftigt. Die Wortwahl ihrer Reden zu dem Vertrag werden andere für sie vorgeben, Leute, die zu den Wenigen gehören, die von dem Vertrag profitieren, vornehmlich aus dem Lager der globalen Eliten oder von den Bilderbergern. Aber zur Entmündigung der europäischen Bevölkerung wurde sie eingesetzt. Rockefeller gab ihr einen klaren Auftrag - und den erfüllt sie jetzt. Die Standardpresse beweist mit ihrer Berichterstattung über den Vertrag, dass auch sie wenig von Demokratie, aber viel von der Befriedung der globalen Wirtschaft hält. Kein Wunder, sind doch die Medienmogule in Deutschland fast ausnahmslos Milliardäre (Holtzbrink, Bauer, Burda, Bertelsmann, Springer) unter der Oberhoheit der Rockefeller-Foundation. Lediglich die DDVG ist ein Medienimperium der SPD, zu 100%.


In ihr steht unter anderem, worum es bei dem Lissabon-Vertrag (= EU-Vertrag) geht:

Daß sie mit Geheimverhandlungen hinter verschlossenen Türen und ihrer Ablehnung von Volksabstimmungen - und nur die würden eine sogenannte Verfassung zu einer gültigen machen - nicht gerade demokratisch vorgeht, stört sie nicht. Und daß sie mit der Forderung nach Verabschiedung der EU-’Verfassung’ in möglichst unveränderter Form auch einen Schießbefehl gegen Regimekritiker fordert, wird selbstverständlich verschwiegen, auch von den ach so ‘freien’, ‘unabhängigen’ und ‘demokratischen’ Medien.
Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2):

‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘

In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:


‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta

(2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta

(3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”

und

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”


Liebe Eidgenossen und Eidgenossinen,

dieser Artikel soll Euch nicht Angst machen, aber er soll zum Nachdenken animieren, ein

Nachdenken über das Hohe Gut der Freiheit. Ein Bedürfnis nach Sicherheit läßt sich durch vom Staat oder vom über dem Staat stehenden Finanzkartellen gesteuerte "Terror"anschläge erzeugen. Wer jedoch um der Sicherheit willen Freiheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren.

Noch ist die Schweiz die paradiesische Insel inmitten dieses heute bereits unterworfenen Europa in dem keine Freiheit und keine Demokratie mehr existiert. Möge die Schweiz auf immer dieses Paradies bleiben, in dem die Bürger nett, freundlich und ehrlich sind und dies auch sein können. Möge die Schweiz auch ein liebstes Urlaubsland bleiben, nicht nur mit den herrlichsten Skiabfahrten sondern auch mit der qualitativ höchststehenden aber preiswerten Gastronomie und ein Platz zum Schöpfen von Ruhe und Erholung - ohne Überwachung durch EU-Organe und hoffentlich eines Tages auch wieder ohne Hauptquartier der CIA in Bern.



(c) 2008 Copyright Politik-Global Rumpelstilz 2008-12-13



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