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Dienstag, 29. April 2008

0804-36 / Aufforderung zur Demo gegen die EU !

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Aufforderung zur Teilnahme an Demos !!!


gegen den EU-Vertrag - Demo-Teilnahme

solange noch nicht scharf geschossen wird





Tritt erst der EU-Vertrag in Kraft, so sind Demonstrationen, wenn nicht ausdrücklich erlaubt, Aufruhr ! ! Im Falle eines Aufruhrs, Verstoßes gegen das Versammlungsverbot, usw. gilt nach neuem EU-Recht:

A) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: "Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; (auf der Flucht erschossen .... den Ausdruck kennen wir doch auc dem III. Reich)

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und inÜbereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:“Eine Tötung wird
nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine
Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr
oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

Eine Demonstration, die nicht ausdrücklich genehmigt wurde, ist Aufruhr. Um gegen Demonstranten mit nachrichtendienstlichen Mitteln vorzugehen, dafür bürgt HEUTE bereits Schäuble. Um die Bundeswehr im Land gegen die Bevölkerung einzusetzen, dafür bürgt Schäuble.

SOLANGE in Deutschland noch die Möglichkeit dazu besteht, dagegen zu protestieren und mit einem Generalstreik vorzugehen, solange hat JEDER Bürger die PFLICHT, das Ermächtigungsgesetz zu verhindern.


Das Ermächtigungsgesetz:

Ende der deutschen Demokratie


23.03.1933: Mit dem Ermächtigungsgesetz überträgt der Deutsche Reichstag die gesamte Staatsgewalt an Adolf Hitler. Wenig später sicherte er sich mit der Zerschlagung der Gewerkschaften sowie dem Verbot der linken Parteien die absolute Alleinherrschaft.

Wegen des Reichstagsbrandes fand der erste Reichstag nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 21. März 1933 in Potsdam statt. Ganz bewusst war Potsdam als Traditionsort preußischer Geschichte für die feierliche Konstituierung ausgewählt worden.

Zwei Tage später, am 23. März 1933, stimmte der Reichstag in der Berliner Krolloper über das von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ab. Auf dem Weg dorthin mussten sich die Parlamentarier Beschimpfungen wie "Zentrumsschwein" von Spalier stehenden SA und SS anhören. Die Stimmberechtigten sollten bewusst eingeschüchtert werden.

Mit dem Gesetz wollte Adolf Hitlers Regierung die Ermächtigung erlangen, ihre Gesetze ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten zu erlassen. Das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ("Ermächtigungsgesetz") wurde mit den 444 Stimmen der NSDAP und der Konservativen verabschiedet, nur die 94 Abgeordneten der SPD votierten dagegen. Die 81 Abgeordneten der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durften nicht abstimmen. Auf Basis der Reichstagsbrandverordnung waren ihre Mandate bereits am 8. März 1933 annulliert worden. Mit dem Ermächtigungsgesetz hatte sich die parlamentarische Demokratie in Deutschland selbst ausgeschaltet. Das zunächst auf vier Jahre verabschiedete Regelwerk wurde 1937, 1939 sowie 1943 verlängert und bildete bis Mai 1945 die rechtliche Grundlage der NS-Gesetzgebung.



Der Abgeordnete Dr. Gauweiler hat gegen den EU-Reformvertrag, der einem Ermächitgungsgesetzt gleichkommt, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Jedoch ist es keineswegs sicher, daß bis zum heutigen Tage selbst das Verfassungsgericht noch frei genug in seinen Entscheidungen ist.



So äußerte sich Prof. Dr. K.A. Schachtschneider im Interview mit mit Büso folgendermaßen:

Marionette das geMerkel

Büso: Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß
nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B.
dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht:
Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung. Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit!

Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte. Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, alsmaßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!


Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Todeverurteilt oder
hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen" - in Ordnung, Notwehr - ,"jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern" - das geht schon sehr weit, doch dann
kommt es
- "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird. Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung:


"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Bürso: Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz.

Schachtschneider: Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zumessen. Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mitöffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht
herumschlägt, wenn er nichts merkt.

Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen - das ist doch eine Körperverletzung!


Wem dies nicht klar genug war, lese bitte weiter:

Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2): ‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtetwerden.

‘In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie daszu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta(2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta(3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

A) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:“Eine Tötung wird nicht als Verletzungdieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.


b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und inÜbereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

(eine Initiative wie die Leipziger Volksbewegung mit dem Ruf: "wir sind das Volk" wäre in der jetzt kommenden EU mit gezielten Tötungen zu beenden), und

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”

Bei den Figuren, die in den letzten Jahren die Innenpolitik maßgeblich bestimmten - Schily, Beckstein, Schäuble... - und dem Knebelungs-, Unterdrückungs- und Bespitzelungssystem, das sie errichteten, kann man sich sehr gut vorstellen, was es heißt, einen ‘Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.’ Sie und/oder ihre Spießgesellen nehmen mehr oder weniger vollzählig und regelmäßig jedes Jahr an den Bilderberg-Konferenzen und ähnlichen Treffen der Geheimregierung teil, umsich die Direktiven abzuholen, die dann hier umgesetzt werden (müssen).

Aufforderung zur Demo

- solange noch möglich !

http://www.bueso.de/news/demos-gegen-lissabon-vertrag-ganz-europa 26 April, 2008 - 18:33

Demos gegen den Lissabon-Vertrag in ganz Europa

Am Mittwoch, dem 23. April, gingen in mindestens 23 Städten Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Dänemarks Menschen auf die Straße, um gegen den Vertrag von Lissabon und die Gefahr eines neuen Faschismus zu protestieren. Weitere Demonstrationen fanden an anderen Tagen auch in Wien (Samstag) und Stockholm (Dienstag) statt.


Überall war eine deutliche Steigerung der Teilnehmerzahl gegenüber den früheren wöchentlichen Kundgebungen festzustellen, da in Portugal, Deutschland und Dänemark die Ratifizierung des Vertrags, der von dem deutschen Bundestagsabgeordneten Henry Nitsche zurecht als „Ermächtigungsgesetz" bezeichnet wurde, durch die nationalen Parlamente anstand. Leider war er der einzige im Parlament, der den Mut hatte, das Gesetz so beim Namen zu nennen. (Leider gibt es inzwischen zuviele - wie damals 1933 - die schon wieder Angst haben, ihre Freiheitsrechte zu verteidigen.)


Die Demonstranten und Aktivisten kamen aus unterschiedlichen Bewegungen und Organisationen. Ihr Ziel ist es, eine europaweite Massenbewegung in Gang zu setzen, ähnlich der, die 1989 von Leipzig ausgehend zum Fall der Mauer und zum Zusammenbruch des Comecon-Regimes führte..


Immer mehr Bürger erkennen, daß das heutige System genauso bankrott ist wie das Sowjetsystem vor seinem Untergang, nur diesmal in viel größerem Maßstab - wie die Hungeraufstände in mehr als 40 Ländern weltweit zeigen. Demonstranten in mehreren Städten Frankreichs und Deutschlands berichteten über die Gespräche mit den Passanten, daß die Sorge über die steigenden Lebensmittelpreise das beherrschende Thema ist und daß der Lissaboner Vertrag selbst so gesehen wird, daß er den „Leistungen" einer degenerierten und inkompetenten politischen Elite nur die Krone aufsetzt.


Die Demonstrationen und Aktionen in Deutschland (in insgesamt acht Städten, nach drei in der Vorwoche) und in Frankreich, wo sich ihre Zahl innerhalb einer Woche von sieben auf 14 verdoppelte, sind erst der Anfang.

Sie gehen auf die Initiative von Bürgern zurück, die auf den Aufruf von Etienne Chouard reagierten, der schon 2005 eine wichtige Rolle in der Mobilisierung gegen die europäische Verfassung gespielt hatte. Am Donnerstag demonstrierten das Schiller-Institut, die LaRouche-Jugendbewegung und die Gewerkschaften in Kopenhagen vor dem Parlament, während dort die Ratifizierung beschlossen wurde, worüber im nationalen Radio berichtet wurde.


Überall in Europa erkennen immer mehr Bürger, daß es jetzt ums ganze geht. Wenn der Lissaboner Vertrag im Januar 2009 in Kraft träte, gehörte die Demokratie der Vergangenheit an. Deshalb entwickelt sich nun eine Bewegung ohne Rücksicht auf die politische Ausrichtung oder unterschiedliche Ansichten über weniger wichtige Fragen, mit dem einzigen Ziel, den Vertrag durch die Forderung nach Volksabstimmungen in allen europäischen Ländern zu Fall zu bringen.


Die Teilnehmer der Demonstration in Stuttgart hatten ein großes Banner mit der Aufschrift „Nein zur EU-Diktatur" mitgebracht, im französischen Nantes lautete die Aufschrift: „Nein zum Lissaboner Vertrag: Unsere Länder sind keine Kolonien!". Die wichtigste Botschaft kam von einem Bürger in Essen, der sich das Mikrophon geben ließ und den Passanten sagte: „Der Kampf gegen den Lissaboner Vertrag richtet sich gegen das gleiche, wogegen auch Sophie Scholl und die Weiße Rose kämpften." In diesem Geiste werden die Mittwochs-Demonstrationen weitergehen, und alle sind eingeladen, sich ihnen anzuschließen oder selbst eine solche Demonstration in weiteren Städten in Gang zu setzen.


Bisher beteiligen sich sechs Länder daran, von denen die meisten den Vertrag bereits ratifiziert haben. Hier geht es darum, die Ratifizierung rückgängig zu machen, oder eine Volksabstimmung darüber zu erzwingen.




Machen Sie mit!




Ohne Copyright Rumpelstilz Politik-Global 29-04-2008 / es genügt lediglich Nachricht WO verbreitet

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Wer etwas bezüglich DEMO oder STREIK organisieren möchte - kann gerne anonym hier unter den Kommentaren sich eintragen ... für welche Stadt. Irgendwo müssen ja ´die Angaben zusammengefaßt werden. Ansonsten eben auch an die mail-Adresse.


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Donnerstag, 24. April 2008

0804-27 / Gauweiler kündigt Verfassungsklage an

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Die Süddeutsche Zeitung berichtet

über Verfassungsklage


Süddeutsche Zeitung / 24.4.2008
Neben zahlreichen Befürwortern
hat der Lissabonner Vertrag im Bundestag auch scharfe Kritiker: Der
CSU-Abgeordnete Gauweiler will gegen das EU-Reformwerk beim
Bundesverfassungsgericht klagen.

Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag angekündigt. "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar", wird er in der Saarbrücker Zeitung zitiert.Er werde wie schon 2005 beim EU-Verfassungsvertrag das Bundes-verfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe, sagte Gauweiler.

In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. "Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt."

Gauweiler begründete seine Haltung vor allen Dingen mit dem
Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen
Gerichtshof. Bisher wache Karlsruhe über die unveräußerlichen Rechte der Bürger
nach dem Grundgesetz. "Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese
Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf
das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her."

Insbesonder ist außerdem auch die Todesstrafe in Deutschland laut grundgesetz verboten, wobei der Lissabonner Reformvertrag die gezielte Tötung / Erschießung ausdrücklich erlaubt!

Siehe auch Artikel N° 0804-25 von heute.

Politik-Global